Mit Beratung und Sanierungsplan zum Erfolg
Die Lösungen für eine energetische Sanierung sollten abgestimmt werden
Die Anpassung an die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist für Wohnungseigentumsgemeinschaften, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, eine Herausforderung, die durchdachte und individuell abgestimmte Lösungen erfordert. Bis spätestens zum 2. Quartal 2024 sollten WEG ihre Anfragen an qualifizierte Energieberater richten.
Anfangsschritte der Beratung
- Der Prozess beginnt mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP), der verschiedene Heizungsoptionen und ihre Vor- und Nachteile bewertet, um als Entscheidungsgrundlage in der Eigentümerversammlung zu dienen.
- Wichtige Dokumentensammlung: Für eine effektive Energieberatung sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter Grundrisse, Schornsteinfegerprotokolle und Informationen über bereits durchgeführte energetische Sanierungen oder Dachausbauten.
- Überprüfung der Energieausweise: Eine grundlegende Überprüfung der Energieausweise der Wohngebäude ist entscheidend. Falls diese veraltet sind, sollten sie erneuert werden.
- Durchführung von Effizienz- und Heizungschecks: Für Gebäude mit Zentralheizungen über sechs Wohneinheiten sind Effizienzchecks empfohlen. Bei Etagenheizungen sollten die letzten Schornsteinfegerprotokolle überprüft und das Alter der Heizungsanlagen bewertet werden, um gegebenenfalls einen Austausch oder eine Umstellung zu erwägen.
Vorbereitung für die Eigentümerversammlung
- Nach der Sammlung und Bewertung aller relevanten Informationen erfolgt die Vorbereitung der Unterlagen für die Eigentümerversammlung, einschließlich einer ersten Kostenschätzung.
- Abschluss und Dokumentation: Die in der WEG-Versammlung getroffenen Entscheidungen werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das von der Eigentümervertretung oder dem Eigentümer unterzeichnet werden sollte.
Eine optimale Heizungslösung finden
Ab dem 1. Januar 2024 stehen Eigentümer vor der Herausforderung, bei der Installation neuer Heizungsanlagen eine Reihe von Vorgaben zu beachten, die sowohl bestehende Gebäude als auch Neubauprojekte betreffen. Die Wahl der Heizungstechnologie ist nun eng verknüpft mit Umweltschutz, Energieeffizienz und der Nutzung potenzieller Fördermöglichkeiten. Die Umstellung auf alternative Heizungsarten, wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Hybridheizungen sollten überlegt werden. Das macht eine fachkundige Beratung unerlässlich. Diese Beratung sollte eine umfassende Orientierung bieten und auf mögliche Kostenrisiken sowie die Auswirkungen der Wärmeplanung hinweisen.
Beim Deutschen Energieberater Netzwerk e.V (DEN) können Sie nach einem qualifizierten Berater recherchieren: https://deutsches-energieberaternetzwerk.de/energieberatersuche/wohnungswirtschaft/
Auch die Website Energie-Experten bietet zahlreiche Infos und eine Suche nach Energieberatern: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Infos und Beratung finden WEG-Verwalter auch beim GIH - der bundesweiten Interessenvertretung für Energieberatende: https://www.gih.de
Quelle: Schornsteinfegermeister und Energieberater Sebastian Dittmar
IVV-Fachartikel: Sanierung in der WEG: Vielen Eigentümern fehlt das Geld
Steigende Energiepreise und verschärfte Gesetzesanforderungen an die Energieeffizienz und CO2-Sparksamkeit von Gebäuden zwingen Wohnungseigentümergemeinschaften zum Handeln. Doch für Eigentümer ohne Finanzpolster ist das Mittragen energetischer Sanierungsmaßnahmen schwierig, vor allem für ältere. >> Was können WEG-Verwaltungen tun, um Betroffenen zu helfen?
Infos zur Energieberatung (Pflichtberatung)
Bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern sieht das GEG eine verpflichtende Beratung vor.
Der erste Fall tritt laut § 80 beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ein: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Der zweite Anlass sind bestimmten Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn “für das gesamte Gebäude Berechnungen” durchgeführt werden (§ 48).
Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatungen sind nicht geregelt.
Quelle: GIH