Seit Monaten verhandeln die EU-Staaten über mögliche Pflichten, die Eigentümer der energetisch schlechtesten Gebäude zu deren Modernisierung anhalten soll – sogenannte Minimum Energy Performance Standards (MEPS). Eine Studie des Beratungsunternehmens Guidehouse im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) zeigt nun: Eigentümerinnen und Eigentümer solcher Gebäude können in der Regel durch eine oder zwei einfache und kostengünstige Maßnahmen oder die Nutzung einer Wärmepumpe die aktuell diskutierten Anforderungen erfüllen
Zu den einfachen, wirtschaftlichen Maßnahmen zählten etwa die Optimierung von Heizungseinstellungen und Wärmeverteilung oder kostengünstige Verfahren zur Einblasdämmung von Außenwänden, Dachböden oder abgehängten Kellerdecken.
Sinnvolle erste Sanierungsschritte
Für den in Deutschland häufigsten Wohngebäudetyp innerhalb der schlechtesten Wohngebäude, ein Einfamilienhaus der Nachkriegszeit, fallen laut den Berechnungen Investitionen zwischen wenigen tausend Euro für eine Maßnahme und unter 15.000 Euro bei zwei Maßnahmen an, um die MEPS zu erfüllen. Dies liegt weit unter den zuletzt kolportierten Kosten im sechsstelligen Bereich, die in Folge einer angeblich geplanten EU-Pflicht zu umfassenden Sanierungen inklusive Heizungstausch anfallen würden.
Auch mit einer Wärmepumpe allein könnten die diskutierten EU-Anforderungen erfüllt werden. Wer also die Heizung tausche und damit die künftigen 65-%-Erneuerbare-Wärme-Vorgabe aus der Novelle des Gebäudeenergiegesetz erfülle, schlüge zwei Fliegen mit einer Klappe. Zusätzliche Sanierungspflichten kämen auf diese Eigentümer mit den EU-Vorgaben also nicht zu. Denn: Die diskutierten Anforderungen seien technologieoffen und individuell erfüllbar.
Einigung der EU-Gesetzgeber in Sicht
Kommission und Parlament fordern die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude im kommenden Jahrzehnt. Der EU-Rat fordert mindestens bei Nicht-Wohngebäuden die Sanierung der 25% energetisch schlechtesten Gebäude. In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen. Grundsätzliche Ausnahmen sollen etwa für denkmalgeschützte Gebäude, Kirchen oder Ferienhäuser gelten. Betroffen wären bei den Ein- und Zweifamilienhäusern Gebäude mit einem errechneten Energiebedarf von mehr als 250 kWh/m²a bzw. einem Verbrauchswert von 170 kWh/m²a - je nach Energieausweistyp, schätzen die Gutachter.
* Wie das Deutsche Institut der Wirtschaft (DIW) in seinem Wochenbericht am 16. August 2023 feststellte.
Quelle: DENEFF