Sanierungszwang für Gewerbeimmobilien, Schulen und Verwaltungsgebäude
Besonders im Fokus stehen Büro- und Geschäftshäuser, Schulen oder Verwaltungsgebäude, für deren energetische Modernisierung durch die Umsetzung der neuen EU-Regelungen erhebliche Impulse erwartet werden. Im Gegensatz zum Wohngebäudebereich hat die EU im Bereich sogenannter Nichtwohngebäude die Einführung energetischer Mindeststandards beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude saniert werden müssen, gefolgt von weiteren zehn Prozent drei Jahre später.
Für Wohngebäude werden Einsparziele lediglich definiert
Nach intensiven Verhandlungen hat das EU-Parlament dem Kompromiss zur Novellierung der EPBD zugestimmt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung enthält die Richtlinie keine Sanierungspflichten für Wohngebäude. Hier definiert die EPBD lediglich Einsparziele: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden insgesamt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Die Mitgliedsstaaten haben dabei große Freiheit bei der Umsetzung. Um die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie abzuschließen bedarf es nach dem Beschluss des EU-Parlaments noch der Zustimmung des Rates. Dann erst stehen die konkreten Formulierungen fest und die Frist zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren beginnt zu laufen.
Bundesregierung fürchtete soziale Verwerfungen
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betont in ihrer Stellungnahme, dass es die Bundesregierung gewesen sei, die einen Zwang zur Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern verhindert habe, weil das zu sozialen Verwerfungen führen würde. Deutschland habe sich zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudesektor für einen integrativen Minderungspfad ausgesprochen, in dem alle Maßnahmen berücksichtigt werden dürfen und keine Verpflichtungen an Einzelgebäude gestellt werden.
Die Ministerin glaubt nicht, dass die neue EU-Richtlinie weitere Regularien in Deutschland notwendig machen werden. Deutschland verfüge bereits über ein umfassendes Instrumentarium zur Minderung von Emissionen. Dazu zählt Geywitz unter anderem diverse Förderprogramme, die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe, das Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung.
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Haus & Grund rechnet mit Kosten 140 Milliarden Euro
Für den Eigentümerverband Hans & Grund ist klar, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprächen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur teilmodernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspreche dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude. (Red.)