100 Prozent Dämmung nach EnEV zwingend erforderlich
In ihem Schreiben an AEROLINE TUBE SYSTEMS verweist die Projektgruppe auf eine frühere Stellungnahme zu einer Anfrage der Gütegemeinschaft Hartschaum, die in der Ausgabe II/2012 des Fachblatts "EnEV" aktuell erschienen ist.
Danach müssen Solarleitungen ebenso wie Heizungsverteilleitungen mit 100 Prozent der in der EnEV festgelegten Dämmstärke isoliert werden ("100 % EnEV").
Für Rohrleitungen mit 22 mm Durchmesser ergibt sich daraus bei einer Kautschuk-Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0.04 W/mK eine Dämmdicke von 26 mm. Details sind in der Anlage 5 der EnEV 2014 beschrieben.
Wer eine Solarthermie-Anlage nachlässig dämmt, verschenkt bereits bei einer gewöhnlichen Brauchwasser-Solaranlage mit 4 bis 5 Quadratmetern Kollektorfläche die Wärme aus 0,4 Quadratmetern Sonnenkollektoren.
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) ist eine gültige Rechtsvorschrift. Eine korrekte Dämmung ist somit auch an einer Solarthermie-Anlage keine optionale Zusatzleistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Schlimmstenfalls können sogar Bußgelder fällig werden.











