Baugenehmigungen steigen um 21 Prozent
Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren von den genehmigten Einheiten 316.600 Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+ 19,8 Prozent). Dieser starke Zuwachs zeigte sich vor allem in Mehrfamilienhäusern (+ 26,6 Prozent bzw. + 36.500 Wohnungen) und in Zweifamilienhäusern (+ 13,2 Prozent bzw. + 2.700 Wohnungen).
Verbände warnen vor Überbewertung der Statistik
Bei den Einfamilienhäusern blieb die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber 2015 unverändert. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erreichte im Jahr 2016 mit 52.300 Wohnungen den höchsten Wert seit 1998 (58.100).
GdW und BFW: Genehmigt bedeute noch lange nicht gebaut
Unterdessen warnen die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wie gewohnt vor einer Überbewertung der Statistik. Die Zahl der Baugenehmigungen reiche immer noch nicht aus, um den Bedarf von jährlich 400.000 neuen Wohnungen zu decken, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Genehmigt bedeute noch lange nicht gebaut, und tatsächlich bleibe die Zahl der Fertiggestellungen weit hinter den Erwartungen zurück. Außerdem resultiere mehr als ein Viertel des Zuwachses aus der starken Steigerung der Genehmigungen für Flüchtlingswohnheime. Diese Gebäude trügen jedoch nicht dauerhaft zur Entlastung des regulären Wohnungsmarktes bei, so der Chef des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft.
Zur Lücke zwischen Genehmigungen und Baufertigstellungen verwies BFW-Präsident Andreas Ibel auf die Entwicklung des Jahres 2015. Damals habe die Statistik ein Genehmigungsplus von 8,5 Prozent verzeichnet, die Zahl der fertiggestellten Wohnungen sei aber nur um 1 Prozent bzw. 2.400 Wohnungen angestiegen. 2015 wurden laut Statistischem Bundesamt insgesamt 247.700 Wohnungen gebaut.
GdW und BFW nehmen die jüngste Statistik zum Anlass, ihre Forderungen nach einer anderen Baupolitik zu wiederholen:
mehr bezahlbares Bauland, weniger Auflagen, eine Absenkung der Grunderwerbsteuer und die Erhöhung der linearen Abschreibung für Abnutzung (Afa) von zwei auf mindestens drei Prozent.