Bekenntnis zur Inspektion vor Ort
Der Arbeitskreis strebt eine Richtlinie zur Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne an – ohne eine ergänzende Vor-Ort-Inspektion durch eine Fachkraft.
Rauchwarnmelder (RWM) werden vorwiegend in Wohnungen eingesetzt, um die anwesenden Personen in einer sehr frühen Phase eines beginnenden Brandes zu warnen und so ihre Selbstrettung zu ermöglichen.
Erfolgt keine rechtzeitige Warnung, reichen wenige Atemzüge aus, um Menschen durch Brandrauch und Brandgase schwer zu verletzen, oftmals mit Todesfolge.
Um dies sicher zu verhindern, müssen RWM stets zuverlässig funktionieren. Das ist nur sichergestellt, wenn die Melder und ihre Umgebung regelmäßig einer Inspektion und Wartung unterzogen werden.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 enthält detaillierte Festlegungen bezüglich Planung, Projektierung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Seit Jahrzehnten bewährt hat sich die Vor-Ort-Inspektion durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis. Empfehlungen für das Erlangen dieses Kompetenznachweises finden sich gleichfalls in der DIN 14676.











