Recht: Mieterhöhung
Wie ist die Vergleichsmiete gerichtlich zu ermitteln?
1106
18. Oktober 2021, 12:27 Uhr
Das Gesetz bestimmt lediglich, dass die ortsübliche Ver-gleichsmiete aus den üblichen Entgelten gebildet wird, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Modernisierungs-mieterhöhungen abgesehen, geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB).
BGH, Urteil vom 26.05.2021, AktenzeichenVIII ZR 93/20
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