Markteinführung von Smart Metern

Der digitale Stromzähler kommt − ganz langsam

Am 1. September ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Der Bundestag will damit die flächendeckende Einführung von digitalen Stromzählern, sogenannte Smart Meter, beschleunigen. Welche Pflichten kommen auf Gebäudeeigentümer zu?

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Bis zum Jahr 2032 soll der letzte mechanische Stromzähler aus Deutschland verschwunden sein. FOTO: FOTOLIA/TH.MADEL
Bis zum Jahr 2032 soll der letzte mechanische Stromzähler aus Deutschland verschwunden sein. FOTO: FOTOLIA/TH.MADEL

Mit dem Gesetz sind weitreichende Konsequenzen verbunden − zumindest in der Theorie. Flächendenkend installierte digitale Stromverbrauchszähler wären Bausteine im Internet der Dinge. Digitale Stromzähler kommunizieren sowohl mit den Energieerzeugern als auch mit den Verbrauchern. Wohnungsnutzer sollen in die Lage versetzt werden, ihren Stromverbrauch jederzeit auf einem Monitor in der Wohnung, auf dem Tablet oder dem Smartphone abrufen und Verbrauchs­vergleiche anstellen zu können. Kommunikationsfähige Stromzähler sollen Kraftwerken und Netzbetreibern helfen, stets nur so viel Strom zu produzieren wie gerade gebraucht wird.

Energiehungrige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner oder elektrische Raumheizungen sollen möglichst dann in Betrieb gehen, wenn der Strom günstig ist, weil das Ange­bot (an Wind-und Solarstrom) hoch ist. Allerdings gibt es noch keine „lastabhängigen“ Stromtarife. Wann Stromerzeuger und Stromhändler solche Tarifmodelle anbieten, steht in den Sternen. Umstritten ist auch, wie viel Strom private Haushalte durch Verhaltensänderungen tatsächlich einsparen würden, wenn der aktuelle Stromverbrauch jederzeit über Internetportale abrufbar wäre.

In der Wohnungswirtschaft wird bezweifelt, dass die Einsparungen groß genug wären, um die Mehrkosten für Installation und Betrieb von Smart Meter-Geräten einzuspielen. Abzuwägen sind dabei auch die Prinzipien von Datensicherheit und Persönlichkeitsrechten. Bin ich einverstanden, dass Unternehmen automatisch erfahren, zu welcher Zeit in meinen Haushalt welche Geräte in Betrieb sind und mache ich meinen Haushalt zum Angriffsziel für Hacker?

Das komplette Messsystem für Deutschland soll bis 2032 modernisiert werden. Wie zäh Technologie und Markt in Fahrt kommen zeigt sich daran, dass es derzeit noch kein einziges Smart-Meter-Gateway-Produkt gibt, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat. Laut VDE sind mehrere Kommunikationsgeräte in der Entwicklung.

Wer veranlasst den Austausch der mechanischen Stromzähler?
Für den Austausch der bisherigen Zähler müssen die sogenannten Messstellenbetreiber sorgen. Das sind die Stromversorger oder die Netzbetreiber. Typischerweise werden sich die Stadtwerke bei Wohnungsunternehmen melden, wenn Stromzähler ausgetauscht werden sollen.

Was sind die Pflichten von Gebäudeeigentümern?
Eigentümer müssen dem Messstellenbetreiber für die Installationsarbeiten Zutritt zum Gebäude gewähren. Er kann diesen Zugang nicht verweigern.

Wer trägt die Kosten der Installation?
Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten für die Einrichtung eines neuen „Zählplatzes“ (Installation einer Grundplatte, Zählerschrank, Verkabelung) zu tragen. Die Kosten für die Umrüstung der Messstelle sind nicht auf die Mieter umlegbar.

Wie sind die Fristen für die Umrüstung?
1. Januar 2010: Gemäß Energiewirtschaftsgesetz gilt seit rund sechs Jahren die Pflicht, in Neubauten und grundsanierten Gebäuden digitale Stromzähler, sogenann­ten Smart Meter, einzubauen, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zu­mutbar ist.

1. Januar 2017: Großverbraucher mit einem jährlichen Bedarf von mehr als 10.000 kWh Strom, die Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken ab 7 kW Leistung sowie Betreiber von Wärmepum­pen oder Nachtspeicherheizungen, die vom Stromnetzbetreiber ferngesteuert werden können, müssen intelligente Stromzähler einbauen lassen.

1. Januar 2018: Installationspflicht für Betreiber von Kleinstkraftwerken (Mini-BHKW) bis 7 kW Leistung.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Wenn Sie ein neues Mitglied in Ihren Verein aufnehmen, erfassen Sie Daten von diesem neuen Mitglied. Über diese Erhebung müssen...

1. Januar 2020: Verbraucher ab 6.000 kWh pro Jahr und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen von mehr als 100 kW müssen intelligente Messsysteme einbauen las­sen. Ab diesem Zeitpunkt wird für die Messstellenbetreiber die Option bestehen, auch im typischen Mieterhaushalt mit weniger als 6.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr, intelligente Stromzähler zu installieren.

Was ist der Unterschied zwischen „modernen“ und „intelligenten“ Verbrauchszählern?
„Intelligent“ wird ein digitaler Stromzähler erst dann, wenn er mit einer Kommunikationseinheit kombiniert ist. Erst mit diesem „Smart Meter Gateway“ wird der Stromzähler zum Baustein im Internet der Dinge, erst mit dem Gateway kann das Gerät Verbrauchsdaten zum Stromerzeuger und Stromverbraucher übermitteln.

Welche Handlungsoption empfiehlt sich für Wohngebäudeeigentümer?
Zwar sind Wohnungsunternehmen, Verwalter und Vermieter zunächst zu nichts verpflichtet, aber einfach abwarten und sich von den Aktivitäten der Energiewirtschaft überrollen lassen, ist keine professionelle Option. Gebäudeeigentümer sollten das Gespräch mit ihren Energieversorgern bzw. Netzbetreibern suchen und die zukünftige haustechnische Ausrüstung der Liegenschaft mitgestalten und die Infrastruktur technologieoffen halten.

Autor: Thomas Engelbrecht

Nachricht bei unserer Schwesterzeitschrift Elektropraktiker:
Erneuerbare Energien: Keine neue Steuer für Solarstrom

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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