18. November 2009, 14:34 Uhr
Der Erwerber ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung für einen Zeitraum vor seinem Eigentumserwerb zu erstellen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Vorlagepflicht für alte Belege
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Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse










