Ermächtigung des Käufers zur Erhöhung der Miete
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02. Juni 2014, 15:46 Uhr
Der Verkäufer einer vermieteten Wohnung kann den Käufer ermächtigen, auch vor der Eintragung im Grundbuch im eigenen Namen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete zu verlangen.
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