Haushaltsentwurf für 2026

Leichte Erhöhung des Bau-Etats

Der Etat des Bundesbauministeriums soll im kommenden Jahr um 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Das sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 vor. Der ZIA sieht in den Einzelplänen Licht und Schatten. 

Bundesbauministerin Verena Hubertz - Foto Markus C. Hurek - Häuser in Kreuzberg M.Eisinger.
Bundesbauministerin Verena Hubertz - Foto Markus C. Hurek - Häuser in Kreuzberg M.Eisinger.

Die Regierung will es schaffen, dass die Bagger wieder rollen

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sowie die aktu­alisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll dabei von 7,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 7,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr steigen. 2026 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12,8 Milliarden Euro. Nach Ansicht von Bundesbauministerin Verena Hubertz bleibe „der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitionshaushalte der Bundesregierung“. Mit diesen Programmen und weiteren Bausteine werde es die Regierung schaffen, dass die Bagger wieder rollen.

Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2026 starten.
Wichtige Investitionen des Bauministeriums auf einen Blick

Der soziale Wohnungsbau wird wie geplant schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von vier Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 dann fünf Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen. 

Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (1,1 Mrd. Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (650 Mio. Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (250 Mio. Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden. 

Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanie­rungsprogramme „Jung kauft Alt“ (350 Mio. Euro) und „Gewerbe zu Wohnen“ (2026 mit 360 Mio. Euro). Die Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf eine Milliarde Euro, 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und 2029 auf 1,58 Milliarden Euro.

Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadt­sanierung im Klima- und Transformationsfonds mit Programmmittel in Höhe von 75 Millionen Euro fortgeführt werden.

Einschätzung des Zentralen Immobilien Ausschusses

Der ZIA als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft begrüßt grundsätzlich die „Zukunftsinvestitionen“ der Bundesregierung, erkennt aber „Licht und Schatten“ in den einzelnen Etatposten der Bauministerin. ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan kritisiert insbesondere die deutliche Kürzung der Mittel um rund 3,3 Milliarden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit liege dieser Etat unter der Fördersumme, die 2024 von Bauherren abgerufen worden sei. Damit drohe im kommenden Jahr ein Förderstopp mit gravierenden Folgen für die klimafreundliche Transformation des Gebäudebestandes. 

Zu begrüßen ist aus Sicht des ZIA dagegen die Aufstockung der Ausgaben für den sozia­len Wohnungsbau auf vier Milliarden Euro, die Erhöhung der Ausgaben für die Städtebauförderung auf nun eine Milliarde Euro sowie die Ausweitung des Programms „Gewerbe zu Wohnen“.

Im Programm KNN (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) seien wie schon im Jahr 2025 statt der eine Milliarde Euro, die die Vorgängerregierung vorgesehen hatte, weiterhin nur 650 Millionen Euro vorgesehen. „Wir können nach wie vor nicht erkennen, dass die Förderkulisse vereinfacht und in Neubau und Sanierung aufgeteilt wird – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Das muss 2026 in die Umsetzung gehen”, betont ZIA-Chefin Özkan.

Bauministerium kann 2025 mehr Geld ausgeben

Im Rahmen der Haushaltsplanungen für das laufende Jahr hatte die Bundesregierung bereits Anfang Juli entschieden, dass Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) fast 643 Millionen Euro mehr ausgeben kann. Der Einzeletat steigt damit auf 7,37 Milliarden Euro. Wie aus dem von der Bundesregie­rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 weiter hervorgeht, sollen die Personalausgaben leicht sinken – und zwar von 174,26 Millionen Euro auf 171 Millionen Euro.  

In dem mit einem Ausgabenvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro größten Bereich Bau- und Wohnungswesen liegt der Ausgabenschwerpunkt beim Wohngeld (2,36 Milliarden Euro). Wohngeld werde geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen könnten. Das Leistungsniveau sei 2020 erhöht worden. Das Wohngeld sei dynamisiert und alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst worden. Erstmals geschehen sei dies im Jahr 2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stelle sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten werde, da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibe. Außerdem wird auf Entlastungen bei den Heizkosten verwiesen. 

Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind 3,5 Milliarden Euro eingeplant. In diesem Jahr werde davon ein Anteil in Höhe von 2,03 Milliarden Euro ausgabenwirksam. Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unter­stützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen könnten und auf Unterstützung angewiesen seien, erläutert die Bundesregierung. Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt bilde die Wohnungsbauprämie in Höhe von 220 Millionen Euro. Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setze einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern. Die 2025 veranschlagten Mittel (798 Millionen Euro) sollen der Ausfinanzierung dienen, heißt es in den Haushaltserläuterungen.

weiterlesen: IVV-Fachartikel: Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag: Für das Prinzip Hoffnung reicht’s

 

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Alle Konditionen:

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW

Genossenschaftliches Wohnen: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW

Altersgerecht Umbauen (AU): Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Hinweis der Redaktion: keie Gewährleistung für Aktualität der Förderprogramme auf den Zielseiten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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