Haushaltsausschuss des Bundestages

2025 mehr Geld für das Bauministerium

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt für die Aufgaben Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Haushalt 2025 Mittel von 12 Milliarden Euro bereit.

Sollte das Bauministerium die Förderung von Gebäuden im KfW-55-Standard tatsächlich reaktivieren, könnte die Wohnungswirtschaft deutlich stärker in den Neubau einsteigen. Adobestock/pitb_1
Sollte das Bauministerium die Förderung von Gebäuden im KfW-55-Standard tatsächlich reaktivieren, könnte die Wohnungswirtschaft deutlich stärker in den Neubau einsteigen. Adobestock/pitb_1

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung einige Anpassungen des zweiten Regierungsentwurfs für den Haushalt 2025 beschlossen und stellt dem Bundesbauministerium deutlich mehr Mittel für seine Arbeit zur Verfügung. Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan 25 für 2025 rund 12 Milliarden Euro – 7,4 Milliarden Ausgaben sowie 4,7 Milliarden als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre. Dazu kommen Programmmittel von rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie rund eine Milliarde Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verweist auf Rekordinvestitionen von 23,5 Milliarden Euro bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und einer Verstetigung der Mittel für diverse Neubauförderprogramme.

Wiederaufnahme der Förderung von KfW-55-Häusern

Darüber hinaus kündigte die Ministerin für die kommenden Monate eine Reaktivierung des für die Wohnungswirtschaft wichtigen Förderprogramms für Baumaßnahmen im Effizienzhaus 55 Standard mit EE (Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien) an. Damit reagiert das Ministerium auf eine Forderung der Wohnungswirtschaft. Unter anderem der GdW hatte darauf hingewiesen, dass Zehntausende Neubauwohnungen gemäß KfW-55-Standard geplant und genehmigt worden seien, aufgrund des Förderstopps 2022 aber bis heute nicht gebaut werden konnten. Der GdW schätzt, dass bei einer Wiederaufnahme dieses Förderprogramms bis zu 120.000 Wohnungen entstehen könnten.

Das Bau-Budget im Einzelnen

Mit dem Haushalt 2025 wurden für den Einzelplan 25 unter anderem folgende Punkte verabredet:

  • Wohngeld: Erhöhung der Ausgaben um 210 Millionen Euro auf 2,36 Milliarden Euro.
  • Sozialer Wohnungsbau: neue Programmscheibe in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
  • Städtebauförderung: neue Programmscheibe der Städtebauförderung in Höhe von rund 790 Millionen Euro.

Mit dem Haushalt 2025 wurden zudem folgende Punkte im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabredet:

  • Energetische Stadtsanierung: neue Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro.
  • Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel: neue Förderrunde in Höhe von 80 Millionen Euro.

Zusätzlich wurden folgende Mittel im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verabredet, die bislang insbesondere im KTF veranschlagt waren:

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): neue Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen Euro. Rückwirkend wurden hier zusätzlich höhere Baukostenobergrenzen und flexiblere Wohnflächengrenzen eingebaut.

Klimafreundlicher Neubau (KFN): neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Milliarden Euro

"Gewerbe zu Wohnen" (GzW) wird 2026 starten; Mittel 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt.

Wohneigentumsförderung für Familien (WEF): neue Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro.

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" (JkA) wird mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro weitergeführt. 

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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