Drei neue Programme für Wohnungsbau und Sanierung
Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht Ausgaben von 6,73 Milliarden Euro vor. 2023 waren es noch 7,33 Mrd. Euro. Die Kürzungen betreffen vor allem das Wohngeld und das Baukindergeld. Weitere 5,5 Milliarden Euro stehen dem Ministerium als sogenannte Verpflichtungsermächtigungen im laufenden und in kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung.
Trotz des gekürzten Gesamtbudgets für 2024 wird die Regierung drei neue Förderprogramme auflegen:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN): Mithilfe dieses Förderprogramms sollen die Bauzinsen für Wohnungsunternehmen gesenkt werden. Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. Für beide Jahre sieht der Haushalt jeweils eine Milliarde Euro vor. Das Bauministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung. Der Starttermin des Programms ist noch ungewiss.
Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, keinen EH40-Standard als Muss-Kriterium für die Energieeffizienz festzuschreiben, sondern den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes, sowohl im Hinblick auf die THG-Emissionen als auch im Hinblick auf die Baukosten in den Blick zu nehmen. Diese Baukostenbegrenzung und eine Begrenzung der Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Räume sollen dazu beitragen, dass mehr neuer klimafreundlicher, kostengünstiger und flächeneffizienter Wohnraum gebaut wird. Das neue KNN-Programm wird das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), mit dem bislang über 76.000 neue Wohnungen gebaut wurden, ergänzen.
Jung kauft Alt: Mit diesem Programm werden Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert. Neben der Unterstützung energetischer Sanierungen will das Ministerium zugleich dem Leerstand von Wohnungen und Häusern insbesondere in ländlichen Gemeinden entgegenwirken. Dafür sind in diesem Jahr 350 Millionen Euro vorgesehen. Start: Sommer 2024.
Gewerbe zu Wohnungen: Die Regierung möchte leer stehende Gewerbe- oder Bürogebäude für die Schaffung von Wohnraum nutzen. Den Kauf, die Umnutzung und Sanierung solcher Immobilien wird das Bauministerium 2024 mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro unterstützen. Start: Herbst 2024.
Teilweise mehr Geld für bestehende Förderkulisse
Neben diesen neu aufgelegten Förderprogrammen sieht der Etat des Bauministeriums weiterhin Mittel für laufende und aus Sicht der Regierung bewährte Programme vor:
Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt im Jahr 2024 auf 3,15 Milliarden Euro. Das sind 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 stellt der Bund für den sozialen Wohnungsbau 18,15 Milliarden Euro bereit.
Altersgerechter Umbau: Das Parlament hat der Erhöhung der Mittel für 2024 von 75 Millionen auf 150 Millionen Euro zugestimmt.
Junges Wohnen: Im Jahr 2023 standen 500 Millionen Euro für den Bau von Wohnheimen für Studenten und Auszubildende zur Verfügung. Diese Summe stellt der Bund auch in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung.
Wohneigentum für Familien (WEF): Das Programm WEF wurde Mitte 2023 eingeführt. Geld gibt es für Kauf oder Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, die den KFW-Standard 40 erreichen. Das Budget umfasst 350 Millionen Euro. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
Klimafreundlicher Neubau (KFN): Gefördert wird ausschließlich der Bau von Immobilien, die spezifische Grenzwerte für die Treibhaus-gas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erreichen. Dieses Programm ist 2024 mit 762 Millionen Euro ausgestattet.
Städtebauförderung: Sie wird mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Die Städtebauförderung ergänzt den Wohnungsbau, indem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze werden lebenswert gestaltet. Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für besonders bedeutende nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.
Genossenschaftliches Wohnen: Dieses Programm richtet sich in Form von langfristigen zinsgünstigen KfW-Krediten an Privatpersonen, die Wohnungsgenossenschaften gründen oder Anteile an bestehenden Genossenschaften erwerben wollen. Dafür stehen 2024 im Etat des Bauministeriums 15 Millionen Euro zur Verfügung, 2023 waren es neun Millionen Euro.
Gespart wird beim Wohngeld
Im Vergleich zum Regierungsentwurf hat der Bundestag im Haushalt des Bauministeriums Kürzungen von 230 Millionen Euro vorgenommen. Diese gingen vor allem zulasten des Wohngeldes, das jedoch mit 2,15 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 2,42 Milliarden Euro) weiterhin der größte Einzelposten im Etat des Bauministeriums ist. Für die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz stehen 200 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 170 Millionen Euro) zur Verfügung, für das Baukindergeld 719,47 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 749,47 Millionen Euro).
Quellen: Bundesbauministerium; IVD; VDIV; eigene Recherchen IVV Red.
Zum am 21.02.24 von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vorgestellten Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wenn unsere Wirtschaft wachsen soll, muss es der Baubranche gut gehen. (...)
Unsere beiden Förderprogramme für den klimafreundlichen Neubau (KFN + KNN), in diesem Jahr knapp 2 Milliarden Euro schwer, hebeln über 17 Milliarden Euro an Investitionen im Neubau an.
Um die Baukonjunktur zu stärken, brauchen wir Impulse wie die Steuerabschreibungen über die degressive AfA. Ich hoffe, dass dafür heute im Vermittlungsausschuss der Weg frei gemacht wird."
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Alle Konditionen:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW
Genossenschaftliches Wohnen: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW
Altersgerecht Umbauen (AU): Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW