Zinsverbilligung für den Wohnungsbau

Haushaltsausschuss bewilligt eine zusätzliche Milliarde

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner sogenannten Bereinigungssitzung trotz der Sparzwänge eine zusätzliche Milliarde für die Förderung des Wohnungsbaus in Aussicht gestellt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Parlament das Staatsbudget für 2024 neu ausrichten.

Der Wohnungsbau ist fast zum Stillstand gekommen. Eine staatliche Zinssubvention sorgt nun für einen leichten Hoffnungsschimmer. Foto: HDB
Der Wohnungsbau ist fast zum Stillstand gekommen. Eine staatliche Zinssubvention sorgt nun für einen leichten Hoffnungsschimmer. Foto: HDB

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung den Weg geebnet für ein weiteres Förderprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro. Für das Jahr 2025 ist noch einmal die Summe von einer weiteren Milliarde vorgesehen. Mit diesem Geld sollen die Zinsen auf KfW-Kredite gesenkt werden. Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Damit übernehme die Regierung im Wesentlichen den Vorschlag, den die sozial orientierte Wohnungswirtschaft immer wieder gemacht habe. GdW-Präsident Axel Gedaschko kommentiert: „Wir brauchen eine Zinssubvention, damit der nahezu komplett eingestellte Wohnungsbau endlich wieder aufgenommen werden kann. Dabei ist auch die vorgesehene Flächen- und Baukostenbegrenzung leistbar und umsetzbar.“

Nach Bekanntwerden der Details zur Neubauförderung äußerte sich auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) optimistisch, dass der Wohnungsbau wieder etwas auf Touren komme. „Das ist genau der richtige Ansatz, um Wohnungsbau in Deutschland zu reanimieren“, kommentiert ZIA-Präsident Andreas Mattner die Pläne. Nach einem weitergehenden ZIA-KfW-Modell wären pro 100.000 Neubauwohnungen etwa drei Milliarden Euro aufzuwenden, um den Marktzins auf etwa zwei Prozent zu senken und dann den Wohnungsbau wieder gängig zu machen. Diese Aufwendungen kommen nach Rechnung des ZIA dann über die bauwirtschaftlichen Aktivitäten in Form der Mehrwert- und sonstiger Steuern wieder in die Staatskasse.

Gesamtetat des Bauministeriums um 600 Millionen gekürzt

Der Haushaltsauschuss hat in seiner Bereinigungssitzung beschlossen, dass das Bundesbauministerium in diesem Jahr 6,73 Milliarden Euro ausgeben darf. 2023 waren es 7,33 Millionen Euro. Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss um 270 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro.

Für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment werden zehn Millionen Euro bereitgestellt. Wie es heißt, soll neben der Neubauförderung und der sozialen Wohnraumförderung eine dritte Säule zur Förderung des Wohnungsneubaus durch ein Zinsverbilligungsprogramm etabliert werden, das auf 2024 und 2025 befristet ist. Gefördert werden sollen Neubauten, die über gesetzlich vorgeschriebene Standards hinausgehen. Sie sollen in Ballungsgebieten dazu beitragen, dass zusätzlich bezahlbarer Wohnungsbau entsteht.

„Bauwirtschaft vor Stellenabbau“

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie lobte das Zinsverbilligungsprogramm ebenfalls als ein „gutes Signal für den Mietwohnungsmarkt“, wobei Verbandshauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller nur einen Tag später gegenüber der Presseagentur dpa die Befürchtung formulierte, die Krise im Wohnungsbau werde in diesem Jahr zum Abbau von 10.000 Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft führen. (Red.)

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