Etatkürzungen der Ampelkoalition

Förderung für Neubau gestoppt, für den Heizungstausch gekürzt

Der vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Sparkurs der Bundesregierung wirkt sich unmittelbar auf die Bau- und Immobilienwirtschaft aus. Seit heute gibt es – zumindest vorläufig – kein Geld mehr aus dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN).

Nach den Haushaltskürzungen der Ampelregierung muss die Wohnungswirtschaft noch spitzer rechnen bei den Investitionen in klimafreundliche Wärmetechnik. Foto: Adobestock/Racamani
Nach den Haushaltskürzungen der Ampelregierung muss die Wohnungswirtschaft noch spitzer rechnen bei den Investitionen in klimafreundliche Wärmetechnik. Foto: Adobestock/Racamani

Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärte am 14. Dezember, dass ab sofort keine neuen Anträge für das KFN-Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden können, da die Mittel ausgeschöpft seien. Das Zinsverbilligungsprogramm KFN richtete sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen und Investoren, Kommunen konnten Zuschüsse beantragen.

Nach Angaben der Bauministerin wurden in der Zeit vom 1. März bis zum 13. Dezember 2023 über 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 46.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert. Mit der KFN-Förderung seien Förderkredite und Zuschüsse über rund 7,5 Milliarden Euro zugesagt worden, womit Gesamtinvestitionen in Höhe von 17 Milliarden Euro angestoßen worden seien. Neue Anträge sollen gestellt werden können, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt, teilte das Ministerium mit – Ziel der Ampel-Koalition sei es, dass er bis zum 2. Februar 2024 im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wird. Für den 11. Januar 2024 hat der Haushaltsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt. Die Bereinigungssitzung des Ausschusses soll am 18. Januar 2024 stattfinden.

Weniger Geld für Transformation im Heizungskeller

Nicht ganz ungekürzt bleibt auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der die Umrüstung von Heizungsanlagen auf weitgehend regenerative Techniken unterstützt werden soll. Nachdem es lange Zeit so aussah, als würden Wohnungsunternehmen – im Gegensatz zu selbstnutzenden Eigentümern – lediglich eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten, entschied der Wohngipfel Ende September im Kanzleramt, dass auch Vermieter zusätzlich den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten, sofern sie sich bis spätestens 2028 zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung entschließen. Dieser Speedbonus ist nun von der Ampelkoalition aus dem BEG-Förderprogramm gestrichen worden.

Auch für serielles Sanieren fällt Förderung weg

Nach Informationen des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wegen der Ausgabensperre im Haushalt 2023 mehrere Förderprogramme auf Eis gelegt. Die wurden bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bezahlt.  Dazu gehört auch die Bundesförderung Serielles Sanieren. Gestoppt wurden auch die Fördermittel für Energieberatungen privater Haushalte und das Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP), das Handwerksbetriebe dabei unterstützen soll, ihr technisches Personal zu befähigen, mit der Technologie Wärmpumpe umzugehen.
Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt für mehrere Programme seit Ende November ein Antrags- und Zusage-Stopp. Dies betrifft den Förderkredit genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134), den Investitionszuschuss altersgerecht Umbauen (KfW 455-B), das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (KfW 805) und den Förderkredit IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW 202). Bereits zugesagte Förderungen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Vom Haushaltsstreit unberührt ist bislang auch die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF). (Red.)

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