Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse

„Ein Placebo in noch höherer Dosierung“

Die geschäftsführende, rot-grüne Minderheitsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse vorgelegt. Er geht über das hinaus, was der ausgeschiedene FDP-Justizminister Marco Buschmann formuliert hatte. Die Immobilienwirtschaft spricht von „Verfassungsbruch“ und „Placebo-Politik“.

Mehr als 400 Städte und Gemeinden nutzen die Mietpreisbremse. Die Regelung wurde 2015 eingeführt. Ihre Wirkung ist gleich Null. Foto: Adobestock/Oliver Böhmer
Mehr als 400 Städte und Gemeinden nutzen die Mietpreisbremse. Die Regelung wurde 2015 eingeführt. Ihre Wirkung ist gleich Null. Foto: Adobestock/Oliver Böhmer

Der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Der ursprüngliche Entwurf der zerbrochenen Ampel-Koalition sah eine Verlängerung bis Ende 2028 vor. Er sieht außerdem vor, dass die Bremse zukünftig auch auf Neubauten angewendet werden darf, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 fertig gestellt wurden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen; das sollte den Neubau für Investoren attraktiv erhalten.

Anders als in dem am 25. Oktober 2024 noch von Marco Buschmann (FDP) veröffentlichten Entwurf sind erhöhte Anforderungen an die Begründung der Rechtsverordnungen der Länder nicht mehr vorgesehen. Justizminister Volker Wissing erklärt: „Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert wird, werden die Mieten in unseren Städten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben.“

Immobilienverbände sprechen von Verfassungsbruch und Vertrauensbruch

GdW-Präsident Axel Gedaschko kritisiert, die Bundesregierung ignoriere mit der Verschärfung der Mietpreisbremse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Damals hatten die Verfassungsrichter die Mietpreisbremse als temporäre Ausnahmeregelung zugelassen, sofern gleichzeitig der Neubau von Wohnungen wirksam vorangetrieben werde.

Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, spricht von einem „doppelten Vertrauensbruch“ gegenüber Investoren, angesichts der zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse und der Preisregulierung, die auch für Neubauten ab Baujahr 2019 gelten soll. Wohltorf wörtlich: „Dieser Kabinettsbeschluss zeigt einmal mehr den ideologisch getriebenen Charakter der rot-grünen Minderheitsregierung, mit dem das Investitionsklima nachhaltig vergiftet wird.“

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl findet es „nicht akzeptabel, dass die Antwort auf den chronischen Wohnungsmangel in Deutschland wieder nur ein Placebo ist, das jetzt auch noch höher dosiert werden soll.“ Diese Pläne seien ein Signal der Hilflosigkeit. Das Parlament müsse sich diesem Weg nun entgegenstellen.

Ob die Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundestag verabschiedet wird, ist unwahrscheinlich, denn Grüne und SPD haben keine Mehrheit im Parlament. Der ehemalige Koalitionspartner FDP wird nicht mitmachen und die CDU/CSU wird sich im beginnenden Bundestagswahlkampf nicht der Regierung anbiedern wollen.

Die Mietpreisbremse wird in mehr als 400 Städten und Gemeinden angewendet, ihre Wirkung ist angesichts der stetig steigenden Mietpreise höchst zweifelhaft. (Red.)

Lesen Sie dazu unseren Hintergrundbericht „Wer nicht bremst, hat keinen Schaden“

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