Mietpreisbremse hat nie gewirkt

Regierung will Verlängerung bis Ende 2028

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder die Möglichkeit erhalten, die Mietpreisbremse bis Ende 2028 zu verlängern. Die Regelung wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Den massiven Anstieg der Preise bei Neuvermietungen in Ballungsräumen konnte das Gesetz nicht verhindern.

Die Mietpreisbremse ist ein Beispiel für Symbolpolitik: Die Mieten sind stark gestiegen und der Wohnungsneubau wird zusätzlich erschwert. Foto: Adobestock/Oliver Böhme
Die Mietpreisbremse ist ein Beispiel für Symbolpolitik: Die Mieten sind stark gestiegen und der Wohnungsneubau wird zusätzlich erschwert. Foto: Adobestock/Oliver Böhme

Die Mechanik des Gesetzes sieht so aus: Die Bundesländer können sogenannte angespannte Wohnungsmärkte definieren, in diesen Märkten darf die Miete bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese gesetzliche Option ist seit Einführung vor fast zehn Jahren mehrmals verlängert worden und soll nun nach dem Entwurf des Justizministeriums bis Ende 2028 gelten. Allerdings hat das Ministerium unter Leitung von Marco Buschmann (FDP) eine weitere Bedingung eingebaut: Vor einer erneuten Verlängerung muss die Landesregierung erklären, was sie unternommen hat, um den Wohnungsmarkt – etwa durch verstärkten Neubau – in dem entsprechenden Gebiet zu entspannen. Diese zusätzliche Hürde liegt in der Logik der Mietpreisbremse, die der Gesetzgeber immer als Übergangsregelung verstanden hat. Parallel zu diesen mietrechtlichen Beschränkung sollte der Wohnungsneubau angekurbelt werden, damit Angebot und Nachfrage ins Gleichgewicht kommen.

IVD: „Mietpreisbremse ist verfassungswidrig“

Die Interessenverbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben die Mietpreisbremse immer kritisch gesehen mit Verweis auf die viel zu geringen Neubauaktivitäten. Der IVD geht davon aus, dass „die Mitpreisbremse trotz der moderaten Verschärfungen verfassungswidrig“ sei. Christian Osthus, Geschäftsführer des IVD Deutschland stellt fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat diese 2019, vier Jahre nach Inkrafttreten, nur gebilligt, weil sie örtlich und zeitlich befristet ist. Der Eingriff in die Eigentumsgarantie hat sich durch die lange Geltung von fast zehn Jahren potenziert.“

GdW: „Gut, dass Kommunen Begründung liefern müssen“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen kritisiert, angesichts allseits stark gestiegener Preise müsse die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für die enormen Herausforderungen von Wohnungsmangel und Klimazielen unbedingt verbessert statt immer weiter eingeschränkt werden. GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßt immerhin, „dass den Kommunen lediglich die Möglichkeit zur Verlängerung der Mietpreisbremse gegeben werden soll, wenn sie nachweisen können, welche Maßnahmen sie zur Beseitigung des Wohnungsmangels konkret ergriffen haben“.

Auch der ZIA Zentrale Immobilienausschuss warnt vor weiteren Verschärfungen des Mietrechts, die Gift seien für die Wohnungsbauaktivitäten. „Die Mietpreisbremse hat keine Entspannung am Wohnungsmarkt gebracht. Dieses Instrument taugt also nicht, um den Mangel an Wohnraum zu lindern“, sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.

Auch Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke hält die Mietpreisbremse für kontraproduktiv für den Wohnungsbau. Warnecke verwies auf wissenschaftliche Studien unter anderem des IW Köln, wonach die übermäßige Mietenregulierung einen deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebotes zur Folge habe. (Red.)

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