Trotz umstrittener Wirksamkeit

Bundestag verlängert Mietpreisbremse

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre verlängert. Ihre Wirksamkeit bleibt umstritten. Was sagten Mietrechtsexperten und Interessenvertreter dazu im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz?

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse kann bis Ende 2029 angewendet werden. Kritiker sehen eine „destruktive Wirkung“, da Wohnungsbau verhindert und Wohnungsmangel zementiert werde. Foto: Adobestock/Wolfilser
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse kann bis Ende 2029 angewendet werden. Kritiker sehen eine „destruktive Wirkung“, da Wohnungsbau verhindert und Wohnungsmangel zementiert werde. Foto: Adobestock/Wolfilser

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit ist es den Bundesländern weiterhin möglich, sogenannte angespannte Wohnungsmärkte auszuweisen. In diesen Stadtvierteln darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen bleiben von dieser Regelung Gebäude, die ab 2014 fertiggestellt oder umfassend modernisiert wurden. Eine weitere Ausnahme gilt bei zeitlich begrenzter Vermietung von möblierten Wohnungen.

Jüngst veröffentlichte Zahlen zeigen, dass die Angebotsmieten in Großstädten trotz bestehender Mietpreisbremse seit 2015 durchschnittlich um 50 Prozent angestiegen sind, in Berlin sogar um 107 Prozent.

Regelung verunsichert Investoren

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse war politisch immer umstritten. Die unterschiedlichen Bewertungen zeigten sich erneut in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

BFW-Präsident Dirk Salewski kritisierte im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, dass die Mietpreisbremse ungeeignet für das Ziel sei, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Neben verunsicherten Investoren sei eher die Verhinderung von Neubau und Sanierung sowie verschärfter Mangel das Ergebnis. Zudem sprach er sich für den Erhalt der bisherigen Ausnahmen für Neubauten von der Mietpreisbremse aus.

So sah das auch der Vertreter von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, der ebenfalls von der Union als Sachverständiger benannt worden war. Prof. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft sah als Sachverständiger für die Union die Mietpreisbremse auch im internationalen Vergleich als gescheitert an. In allen Ländern zeigten sich die gleichen „destruktiven Effekte“ durch mangelnde Investitionen in den Bestand. In Deutschland sei der Abstand zwischen Neuvertragsmieten und Bestandsmieten aufgrund der Mietpreisbremse deutlich angewachsen

Missverhältnis von Angebot und Nachfrage

Auch Roger Beckamp benannte das Problem der stetig steigenden Mieten und der Wohnungsnot. Als Sachverständiger für die AfD verwies er ursächlich auf die „Massenzuwanderung“ und beanstandete, dieses würde nicht entsprechend benannt und angepackt werden.

Nach Einschätzung des ebenfalls von der AFD-Fraktion benannten Einzelsachverständigen Manfred Sedlmeier brauche der Markt belastbare aktuelle Mietspiegel, Anreize für Neubau und Sanierung und schnellere Genehmigungen.

Werkzeug zur Preisdämpfung

Prof. Florian Rödl von der Freien Universität Berlin warnte hingegen vor „dramatischen Auswirkungen“, sollte die Mietpreisbremse nicht verlängert werden und sprach sich dafür aus, die Regelung zu entfristen. Der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige verwies darauf, dass es sich bei der städtischen Wohnungsknappheit nicht um einen vorübergehenden Engpass handele, sondern historisch schon immer knapp gewesen sei.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die angestrebte Verlängerung als „absolut notwendig“. Allerdings sei der Gesetzentwurf verbesserungswürdig.  Daher unterstützte die von der SPD als Sachverständige bestellte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz ausdrücklich den Entwurf des „Faire-Mieten-Gesetzes“ der Grünen-Fraktion.

Der Rechtsanwalt Max Althoff äußerte sich für die Grünen und empfahl eine Verlängerung der Mietpreisbremse, sah aber den eigentlichen Zweck verfehlt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verhindern. Durchgreifen bei Verstößen durch Vermieter und Aufklärung der Mieter seien erforderlich.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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