Bundesländer machen eifrig Gebrauch von Mietendeckeln
Sachsen verlängert Kappungsgrenze in Dresden und Leipzig
Die sächsische Landesregierung hat die abgesenkte Kappungsgrenze für bestehende Wohnungsmietverträge in den Städten Dresden und Leipzig um zwei Jahre bis Ende Juni 2027 verlängert. Ohne den Kabinettsbeschluss wäre die Verordnung Ende Juni 2025 ausgelaufen. Mit der Regelung dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in diesen beiden Städten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Normalerweise lässt das Bürgerliche Gesetzbuch Erhöhungen der Miete von bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete zu. Die zuständige Staatsministerin Regina Kraushaar stellte dazu fest, die Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung sei zwar ein wichtiges Signal für Mieterinnen und Mieter, allerdings lasse sich die Wohnraumversorgung in den Metropolen letztlich nur durch den Bau neuer Wohnungen verbessern. An erster Stelle stehen für Kraushaar alle politischen Maßnahmen, die das Bauen einfacher und die Genehmigungsprozesse schneller machen.
Hamburg tritt weiterhin auf die Mietpreisbremse
Der Hamburger Senat hält der Begrenzung von Neuvertragsmieten fest und hat für das gesamte Stadtgebiet die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert. Ohne den Beschluss wäre die Regelung Ende Juni ausgelaufen. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen hält „die Mietpreisbremse für ein unverzichtbares Instrument, das viele Menschen in Hamburg vor überhöhten Neuvertragsmieten schützt.“ Durch die Mietpreisbremse bleiben Mieten bei Neuvermietungen im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Indirekt kündigte die Senatorin an, dass Hamburg die Mietpreisbremse auch in den kommenden Jahren anwenden werde. Nach aktueller Rechtslage sei eine Verlängerung über das das Jahr 2025 nicht möglich.
Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im Bundestag in erster Lesung beraten. Im zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll am 23. Juni 2025 eine Expertenanhörung stattfinden.
Kritik von sozial orientierter Wohnungswirtschaft
Kritik am Hamburger Beschluss zur Verlängerung der Mietpreisbremse kommt vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Verbandsdirektor Andreas Breitner beklagt: „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse schafft keine einzige Wohnung, sondern verstärkt lediglich die Vorurteile unterschiedslos gegen alle Vermieter Hamburgs – auch gegen die sozialen Vermieter.“ Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete der rund 350 Hamburger VNW-Unternehmen liege derzeit bei monatlich 6,59 Euro pro Quadratmeter. Die Möglichkeiten, angesichts von Inflation und Lohnsteigerungen selbst maßvolle Mieterhöhungen zu beschränken, sei falsch.
Auch Berlin verlängert Mietpreisbremse
Bereits Mitte April hatte der Berliner Senat die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert. Die bisherige Verordnung wäre sonst ab Anfang Juni nicht mehr in Kraft gewesen. Durch die Verlängerung der «Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn» wird ganz Berlin wie bisher als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert, in dem die Regelungen zur Mietpreisbremse beachtet werden müssen. Berlins Bausenator Christian Gaebler nannte den Beschluss „ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter.“
IVV-Fachartikel: Wie funktioniert die Mietpreisbremse überhaupt?
News, 27.06.25: Bundestag verlängert Mietpreisbremse
Thomas Engelbrecht
