Verbände fordern: Mietspiegel wie amtliche Statistiken erstellen
Diese Forderungen finden sich unter anderem in der Stellungnahme zur Reform des Mietspiegelrechts vom Deutschen Städtetag, dem Verband Deutscher Städtestatistik (VDSt) e.V. und der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V..
Der Gesetzgeber hat 2021 mit dem Mietspiegelreformgesetz und der Mietspiegelverordnung eine gute Grundlage für rechtssichere Mietspiegel geschaffen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen für sogenannte qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt werden. In zwei wesentlichen Punkten gibt es allerdings noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf:
- Unabhängigkeit der Mietspiegelerstellung
- Sachkunde der Mietspiegelersteller
Bedeutung qualifizierter Mietspiegel weiterhin unverändert hoch
Der Deutsche Städtetag, der Verband Deutscher Städtestatistik (VDSt) und die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung sprechen sich zum wiederholten Male nachdrücklich für eine unabhängige und weisungsungebundene Erstellung von Mietspiegeln aus.
Die müsse insbesondere für qualifizierte Mietspiegel gelten, die aktuell nur mit Zustimmung von Mieter- und Vermietervertretern oder ersatzweise durch die Gemeinde in Kraft treten können. Diese Abhängigkeit beeinträchtigt die Objektivität der Mietspiegelerstellung und führt in vielen Fällen zu politischer Einflussnahme.
Erstellung von Mietspiegeln muss wissenschaftlich sein
Die Verbände fordern daher, dass qualifizierte Mietspiegel nach denselben Prinzipien erstellt werden wie amtliche Statistiken. Um wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen, muss die Veröffentlichung eines Mietspiegels unabhängig von der Zustimmung einzelner Interessenvertreter erfolgen.
Gleichzeitig sollen die fachlichen Beiträge von Mieter- und Vermieterverbänden weiterhin in beratender Funktion einfließen – ohne jedoch ein faktisches Vetorecht über die Einführung eines Mietspiegels zu erhalten.
Um die Qualität, Akzeptanz und Rechtssicherheit von Mietspiegeln nachhaltig zu erhöhen, fordern die Verbände eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Mietspiegelersteller sowie die Sicherstellung der Unabhängigkeit des gesamten Verfahrens. Nur so kann das Instrument Mietspiegel langfristig gestärkt und seine Verlässlichkeit gewährleistet werden.
Alle angespannten Wohnungsmärkte sollten Mietspiegel erhalten
Die Mietspiegelpflicht besteht im Moment nur für alle Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern. In vielen Gemeinden gilt aber die Mietpreisbremse, ohne dass auch ein Mietspiegel erstellt werden muss. Nach einer Untersuchung des BBSR waren Ende 2024 davon insgesamt 347 Gemeinden betroffen; davon 106 kleinere Mittelstädte (20 000 bis unter 50 000 Einwohner), 173 Kleinstädte (5 000 bis unter 20 000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5 000 Einwohnern.[1]
Ohne Mietspiegel greift die Mietpreisbremse aber ins Leere. Daher sollten die Kommunen grundsätzlich für alle angespannten Wohnungsmärkte Mietspiegel ausweisen. Ab 100 000 Einwohnern sollten qualifizierte Mietspiegel erstellt werden, da nur diese Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bieten.
[1] https://nachrichten.idw-online.de/2024/12/13/fast-ein-drittel-der-bevoelkerung-wohnt-in-gemeinden-mit-mietpreisbremse?utm_source=chatgpt.com
Quelle: Deutscher Städtetag (DST)
Die Stellungnahme finden Sie als PDF untenstehend.
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IVV-Fachartikel: Mietpreisbremse - Seit 2015 geltende Verordnung ist kein Erfolgsmodell
Martina Eisinger
