Die Bremsspuren auf dem Wohnungsmarkt werden immer länger
Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird bis 2029 verlängert. Ohne den jetzigen Beschluss wäre die Regelung 2025 ausgelaufen. Die Bremse soll dafür sorgen, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Welche Wohnungsmärkte als angespannt gelten, entscheiden die Bundesländer. Die Fraktionen von SPD und FDP haben sich im Grundsatz auf die Verlängerung geeinigt, das Bundeskabinett muss den Kompromiss noch beschließen.
Investitionen der Wohnungswirtschaft werden nicht „komplett abgetötet“
Nach Informationen des GdW sollen die im Koalitionsvertrag erwähnte Absenkung der Kappungsgrenze und Verschärfungen durch Mietspiegelveränderungen nicht mehr realisiert werden. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft begrüßt den Verzicht der Ampelregierung auf weitere Verschärfungen „des ohnehin schon sehr restriktiven deutschen Mietrechts“, denn angesichts der enormen Preissteigerungen würde zum Beispiel eine Absenkung der Kappungsgrenzen die Investitionstätigkeit der Wohnungswirtschaft in den Neubau und die energetische Sanierung „komplett abtöten“.
Der Bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, betont, dass Kommunen und Länder sehr auf eine erneute Verlängerung der Mietpreisbremse gedrängt hätten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Föst mahnt allerdings auch: „Kommunen und Länder müssen ihrerseits mehr tun, um den benötigten Wohnraum in den angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen.“
Bundesverfassungsgericht hat Mietpreisbremse befristet
ZIA-Präsident Andreas Mattner sagte: „Ich gehe davon aus, dass nun weitere Verschärfungen vom Tisch sind. Ansonsten könnte der so dringend benötigte Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.“ Der Zentrale Immobilien Ausschuss hält es zudem für dringend geboten, dass es bei der Ausgestaltung der Verlängerung der Mietpreisbremse noch Anpassungen gibt. „Eine Fortführung der Mietpreisbremse in der bisherigen Form wäre verfassungswidrig“, warnt Mattner. Damit spielt Mattner auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an, wonach die Mietpreisbremse nur als zeitlich befristete Übergangsregelung zu akzeptieren sei; die Frist müsse genutzt werden, um den Wohnungsneubau anzukurbeln, damit ein größeres Angebot die Mietmärkte preislich entspannt.
An die verfassungsrechtliche Problematik erinnert auch der GdW: „Eine einfache Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir extrem skeptisch. Es braucht einen klaren Anreiz für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunen, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden und ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird – damit so der vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Grundsatz, dass die Mietpreisbremse ein befristetes Instrument ist, auch tatsächlich erfüllt wird.“ BFW-Präsident Dirk Salewski kritisierte, jetzt werde „eine verfassungsrechtlich fragliche Maßnahme wieder hervorgeholt, die das Problem nicht löse“. (Red.)
Geywitz zuversichtlich, dass Verlängerung der Mietpreisbremse vor Gericht standhält
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse gegen Kritik von Eigentümern verteidigt. Der Verband "Haus und Grund" will gegen den Plan der Ampelregierung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hat Präsident Warnecke in der "Bild"-Zeitung angekündigt.
Im rbb-24 inforadio äußerte sich Geywitz am Donnerstag zuversichtlich, dass die Mietpreisbremse vor Gericht standhält.
"Haus und Grund hat ja schon häufiger geklagt und es ist ja so, dass glaub ich, jedem klar ist, dass wir in den großen deutschen Städten einen sehr angespannten Mietmarkt haben und ich geh auch zweitens davon aus, dass das Justizministerium, das über zwei Jahre gebraucht hat, diese Mietpreisbremse zu verlängern, das auch hinreichend gründlich geprüft hat."
Die Ampelregierung hat sich gestern darauf verständigt, dass die Mietpreisbremse bis 2029 weiter angewendet werden kann. Danach darf eine neue Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob und wo die Mietpreisbremse gilt, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Der Link zum Interview beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg/ rbb24 Inforadio