Der Ampel fehlen plötzlich 60 Milliarden für den Klimaschutz
Die oppositionelle CDU/CSU-Bundestagsfraktion wandte sich mit einem Antrag an das Bundesverfassungsgericht gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Der Bundestag beschloss diese Umschichtung im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.
Restbudget darf nicht ins folgende Haushaltsjahr übernommen werden
Die Verfassungsrichter entschieden nun: Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Soll heißen: Angesichts der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse dürfe der Staat neben dem offiziellen Haushalt zusätzliche Schulden nur in wirtschaftlichen Notlagen aufnehmen. Werden diese zusätzlichen Schulden nicht komplett durch die Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufgebraucht, dürfen die Mittel nicht ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Der Gesetzgeber habe das Umschichten der 60 Milliarden Euro in den Klimafonds nicht ausreichend begründet. Von der strengen Schuldenbremse nach Artikel 115 Grundgesetz darf nur in Notlagen und Krisensituationen abgewichen werden. Nur dann ist eine höhere Neuverschuldung erlaubt.
Budgetrecht des Parlaments ist verletzt
Darüber hinaus müsse der jährliche Staatshaushalt vom Parlament debattiert und verabschiedet werden. Eine automatische Übertragung von Geldern von einem in den anderen Jahreshaushalt verstoße gegen das Budgetrecht des Bundestages.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Gleichzeitig stellt das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest: „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.“
19 Milliarden Euro waren für Gebäudesanierungen vorgesehen.
Interessenverbände befürchten Unterfinanzierung für Neubau und Klimaschutz
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht die Entscheidung aus Karlsruhe zu den umgewidmeten Corona-Hilfen „mit gemischten Gefühlen“. Zwar sei zu begrüßen, dass mit der Entscheidung Rechtssicherheit entstehe. Umso wichtiger sei aber jetzt, für die Förderung der Gebäudesanierung Klarheit zu schaffen. Ansonsten seien die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichbar.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) sieht einmal mehr den sozialen Frieden im Land durch den Mangel an bezahlbaren Wohnungen gefährdet. Da nach dem Urteil des Verfassungsgerichts 60 Milliarden Euro für zentrale Vorhaben wie Klimaschutz im Gebäudebereich und den Wohnungsneubau fehlten, müsse die Bundesregierung jetzt dringend erklären, wie sie Dinge, die sie von Bürgern und Unternehmen fordert, im Haushalt auch entsprechend gegenfinanziert.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fordert ein Aussetzen des Gebäudeenergiegesetzes, so lange die Energiewende im Gebäudebestand nicht seriös finanziert werden könne.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf die in diesen Tagen anstehenden Haushaltsberatungen des Bundestages auswirkt.
Zweiteilung des Immobilienmarkts
Der Markt für Immobilien ist bereits gespalten: Weil Immobilienkäufer verunsichert sind und bei älteren Immobilien hohe Kosten für Sanierungen fürchten, lassen sich diese nur noch mit deutlichen Preisabschlägen vermarkten. Immobilien mit Baujahr ab 2010 werden bereits jetzt zwischen 30 und 45 Prozent teurer angeboten als Objekte vergleichbarer Ausstattung, die in den 90ern erbaut wurden. Das hat eine immowelt Analyse der Angebotspreise für Eigentumswohnungen in den 14 größten Städten ergeben. Unklarheiten oder weitere Verzögerungen bei Sanierungsförderungen dürften diese Spaltung des Immobilienmarkts vorantreiben. Gebäude mit schlechter Energieeffizienz werden zunehmend schwerer vermittelbar. Dabei benötigt Deutschland dringend Investitionen in den Gebäudebestand, um einerseits gegen den Wohnraummangel anzugehen und andererseits die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Preissteigernde Ausstattung: Wärmepumpen sind begehrt
Um Öl- und Gasheizungen zu ersetzen, die hierzulande noch die häufigste Heizungsart darstellen, setzen Industrie und Regierung auf Wärmepumpen. Dass diese als zukunftsfähig gelten, spiegelt sich schon im Immobilienwert wider: Wohnungen mit Wärmepumpe kosten im Mittel bis zu 17 Prozent mehr als mit Ölheizung, Häuser bis zu 13 Prozent. Das hat eine immowelt Auswertung im Juni ergeben. Sollten die Fördermittel für den Heizungsaustausch nun zusammengestrichen werden, könnte das die Auswirkungen auf Bestandsimmobilien mit fossilen Heizanlagen verstärken.
Quelle. immowelt
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