Bundesbauministerium kann 6,73 Milliarden ausschütten

2024 sollen drei neue Programme Wohnungsbau und Sanierung stützen

Mit der verspäteten Verabschiedung des Staatshaushaltes 2024 durch den Bundestag steht fest, welche Mittel dem Bundesbauministerium für die Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung stehen. Ein Kassensturz.

Die Krise im Wohnungsbau und der Sanierungsstau lassen sich auch mit drei neuen Förderprogrammen im Haushalt 2024 allenfalls homöopathisch dämpfen. Foto: Adobestock/Maren Winter
Die Krise im Wohnungsbau und der Sanierungsstau lassen sich auch mit drei neuen Förderprogrammen im Haushalt 2024 allenfalls homöopathisch dämpfen. Foto: Adobestock/Maren Winter

Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht Ausgaben von 6,73 Milliarden Euro vor. 2023 waren es noch 7,33 Mrd. Euro. Die Kürzungen betreffen vor allem das Wohngeld und das Baukindergeld. Weitere 5,5 Milliarden Euro stehen dem Ministerium als sogenannte Verpflichtungsermächtigungen im laufenden und in kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung.

Trotz des gekürzten Gesamtbudgets für 2024 wird die Regierung drei neue Förderprogramm auflegen:

  1. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN): Mit Hilfe dieses Förderprogramms sollen die Bauzinsen für Wohnungsunternehmen gesenkt werden. Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. Für beide Jahre sieht der Haushalt jeweils eine Milliarde Euro vor. Das Bauministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung. Der Starttermin des Programms ist noch ungewiss.
    Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Sören Bartol, hat in einem Schreiben an Branchenverbände erklärt: „Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.“
  2. Jung kauft Alt: Mit diesem Programm werden Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert. Neben der Unterstützung energetischer Sanierungen will das Ministerium zugleich dem Leerstand von Wohnungen und Häusern insbesondere in ländlichen Gemeinden entgegenwirken. Dafür sind in diesem Jahr 350 Millionen Euro vorgesehen. Start: Sommer 2024.
  3. Gewerbe zu Wohnungen: Die Regierung möchte leerstehende Gewerbe- oder Bürogebäude für die Schaffung von Wohnraum nutzen. Den Kauf, die Umnutzung und Sanierung solcher Immobilien wird das Bauministerium 2024 mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro unterstützen. Start: Herbst 2024.

Teilweise mehr Geld für bestehende Förderkulisse

Neben diesen neu aufgelegten Förderprogrammen sieht der Etat des Bauministeriums weiterhin Mittel für laufende und aus Sicht der Regierung bewährte Programme vor:

Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt im Jahr 2024 auf 3,15 Milliarden Euro. Das sind 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 stellt der Bund für den sozialen Wohnungsbau 18,15 Milliarden Euro bereit.

Altersgerechter Umbau: Das Parlament hat der Erhöhung der Mittel für 2024 von 75 Millionen auf 150 Millionen Euro zugestimmt.

Junges Wohnen: Im Jahr 2023 standen 500 Millionen Euro für den Bau von Wohnheimen für Studenten und Auszubildende zur Verfügung. Diese Summe stellt der Bund auch in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung.

Wohneigentum für Familien (WEF): Das Programm WEF wurde Mitte 2023 eingeführt. Geld gibt es für Kauf oder Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser, die den KFW-Standard 40 erreichen. Das Budget umfasst 350 Millionen Euro. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.

Klimafreundlicher Neubau (KFN): Gefördert wird ausschließlich der Bau von Immobilien, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erreichen. Dieses Programm ist 2024 mit 762 Millionen Euro ausgestattet.

Städtebauförderung: Sie wird mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Die Städtebauförderung ergänzt den Wohnungsbau, indem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze werden lebenswert gestaltet. Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für besonders bedeutende nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.

Genossenschaftliches Wohnen: Dieses Programm richtet sich in Form von langfristigen zinsgünstigen KfW-Krediten an Privatpersonen, die Wohnungsgenossenschaft gründen oder Anteile an bestehenden Genossenschaften erwerben wollen. Dafür stehen 2024 im Etat des Bauministeriums 15 Millionen Euro zur Verfügung, 2023 waren es neun Millionen Euro.

Gespart wird beim Wohngeld

Im Vergleich zum Regierungsentwurf hat der Bundestag im Haushalt des Bauministeriums Kürzungen von 230 Millionen Euro vorgenommen. Diese gingen vor allem zu Lasten des Wohngeldes, das jedoch mit 2,15 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 2,42 Milliarden Euro) weiterhin der größte Einzelposten im Etat des Bauministeriums ist. Für die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz stehen 200 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 170 Millionen Euro) zur Verfügung, für das Baukindergeld 719,47 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 749,47 Millionen Euro). (Red.)

Quellen: Bundesbauministerium; IVD; VDIV; eigene Recherchen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
21.2.2024
Bauministerium kann 2024 rund 6,7 Milliarden ausschütten
Mit der verspäteten Verabschiedung des Staatshaushaltes 2024 durch den Bundestag steht auch fest, welche Mittel Bundesbauministerin Klara Geywitz für die Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung...
26.7.2023
Entwurf des Bundeshaushalts 2024
Im Jahr 2024 will der Bund mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Das sieht der Entwurf des Bundeskabinetts für den Bundeshaushalt des kommenden Jahres vor.
22.1.2024
Zinsverbilligung für den Wohnungsbau
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner sogenannten Bereinigungssitzung trotz der Sparzwänge eine zusätzliche Milliarde für die Förderung des Wohnungsbaus in Aussicht gestellt. Nach dem...
25.9.2023
Wohngipfel beim Kanzler
Die Bundesregierung hat den „Wohn-Gipfel“ im Kanzleramt genutzt, um ihr Maßnahmenpaket für mehr Investitionen in den Wohnungsbau vorzustellen. Der GdW und Haus & Grund hatten einigermaßen spektakulär...
25.1.2023
Start des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“
Nachdem es ein Jahr lang praktisch keine staatliche Förderung für den Wohnungsbau gab, hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) den Start des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ für den 1...
16.11.2022
Scharfe Kritik des GdW an der Ampelkoalition
„Regierung, du musst jetzt tapfer sein“, mit diesen Worten leitete GdW-Präsident Axel Gedaschko seine Rede beim jährlichen Verbandstag in Berlin ein. Und die geriet dann zu einer Generalabrechnung mit...