Möblierte Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse!

Neben leeren Wohnungen werden auf Immobilienplattformen auch möblierte Wohnungen angeboten. Die Nachfrage steigt. Viele Vermieter wissen jedoch nicht, dass für diese Form des Wohnraums die Mietpreisbremse der betreffenden Region ebenso gilt.

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, kann dafür einen Zuschlag erheben. Dieser muss nicht gesondert ausgewiesen werden. Bild: Pixabay/ websubs
Wer eine Wohnung möbliert vermietet, kann dafür einen Zuschlag erheben. Dieser muss nicht gesondert ausgewiesen werden. Bild: Pixabay/ websubs

Von rund 90.000 Mietwohnungen und rund 5.200 Häusern zur Miete wurden jeweils 17 Prozent als möbliert oder teilmöbliert auf dem Immobilienportal Kleinanzeigen Immobilien angeboten. In den Top-7-Städten lag der Anteil bei Mietwohnungen über 25 Prozent, bei Miethäusern sogar bei 27 Prozent. Der höchste Anteil an möblierten Wohnungen wurde in Frankfurt mit 36 Prozent erfasst, dahinter folgen Stuttgart (35 Prozent) und Düsseldorf (29 Prozent). In Köln (18 Prozent) und Hamburg (17 Prozent) ist das Angebot dagegen vergleichsweise gering. 

Insgesamt können sich 19 Prozent der befragten Mietinteressent:innen vorstellen, in ein bereits möbliertes Zuhause zu ziehen („sehr oder eher wahrscheinlich“).

Keine Umgehung der Mietpreisbremse

Neben der steigenden Nachfrage gilt die „flexible Mietpreisgestaltung“ als wichtiges Argument für Anbieter möblierter Mietimmobilien. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, werden Möblierungen in der öffentlichen und politischen Diskussion fälschlicherweise als „Umgehungstatbestand“ dargestellt.

Dabei reguliert die Mietpreisbremse grundsätzlich auch möblierte Wohnungen. Vermieter können allerdings zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen. Diesen müssen sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, was für Mieter schwer nachvollziehbar sein kann. Die einzige Ausnahme bilden Kurzzeitvermietungen von bis zu sechs Monaten, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen. 

Das alles sind Ergebnisse aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Kleinanzeigen. Laut der Umfrage ist jedoch nur rund einem Fünftel der Befragten (19 Prozent) bewusst, dass die Mietpreisbremse auch bei möbliertem Wohnen Anwendung findet. Demnach darf die Kaltmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete inklusive Möblierungszuschlag liegen.

Die YouGov-Umfrage zeigt, dass jeder Vierte (26 Prozent) der Befragten bereit wäre, für eine möblierte Wohnung eine bis zu zehn Prozent höhere Kaltmiete zu bezahlen. Weitere acht Prozent würden sogar einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent akzeptieren. 

Für die YouGov-Befragung wurden im Zeitraum vom 19. und 22. September 2025 insgesamt 2004 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Quelle: Kleinanzeigen Immobilien

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