Anstehende Sanierungen

WEG-Darlehen oft sinnvoller als Instandhaltungsrücklage

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitete die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien für alle Heizungen verbindlich. Somit rückt natürlich nicht nur der Sanierungszustand von Immobilien in den Fokus sondern in Verbindung auch deren Finanzierungsmöglichkeiten.

Wenn die Heizungsanlage in der WEG so aussieht wie links im Bild, wird es sowieso Zeit für einen Tausch. Bis 2028 sollten Sie über eine moderne Heizungsanlage nachdenken - und jetzt schon mit den Eigentümern in die Planung und Finanzierung gehen. Collage: AdobeStock/ fotopic, August Brötje
Wenn die Heizungsanlage in der WEG so aussieht wie links im Bild, wird es sowieso Zeit für einen Tausch. Bis 2028 sollten Sie über eine moderne Heizungsanlage nachdenken - und jetzt schon mit den Eigentümern in die Planung und Finanzierung gehen. Collage: AdobeStock/ fotopic, August Brötje

Sogenannte WEG-Darlehen werden derzeit ( Juni 2024) mit einem Zinssatz von 4,85 Prozent angeboten und sind für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) einfach und schnell umsetzbar. Zusätzlich stehen WEGs noch verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Deutlich wird die Notwendigkeit des Gesetzes auch wenn man sich die Zahlen der Sanierungsquote von Mehrfamilienhäusern im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften ansieht. Gebäude, welche im Zeitraum von 1949 bis 1990 gebaut wurden, weisen eine unterdurchschnittliche Sanierungsquote auf.

Die auf Immobilienbesitzer und die Immobilienwirtschaft spezialisierte Hausbank München eG rät Wohnungseigentümergemeinschaften bei energetischen Gebäudesanierungen zur Eile: „Der Sanierungsdruck des Gesetzgebers sowie der Mangel an Handwerksunternehmen, welche eine energetische Sanierung begleiten und durchführen, setzt Eigentümer doppelt unter Druck.“ erklärt Dominic Kurz, Abteilungsleiter Immobilienwirtschaftlicher Vertrieb.

Aufgrund der gestiegenen Zinsen sowie der Handwerker- und Baumaterialienpreise können WEG-Eigentümer nach seinen Worten nicht lange Jahre darauf warten, bis die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaften ausreichend gefüllt ist.

Nach Erfahrung des Experten von der Hausbank reichten in vielen Fällenn die gebildeten Instandhaltungsrücköagen lediglich für kleinere, unbedingt notwenige Reparaturen. Oftmals seien Sonderumlagen nicht möglich.

WEG-Darlehen in Verbindung mit staatlichen Fördermitteln erste Wahl

Das genossenschaftliche Institut empfiehlt die Aufnahme eines WEG-Darlehens unter Einbeziehung der staatlichen Fördermittel. Dies geschieht einfach und unkompliziert und kann bei der Hausbank München eG über die digitale Antragsstrecke (www.mein-weg-darlehen.de) abgewickelt werden. Der WEG-Verwalter erhält ein Angebot und kann es den Wohneigentümern vorlegen.

Sollten Hausverwaltungen Fragen oder äußerst komplexe Sanierungsverhältnisse haben, so steht ein extra dafür ausgebildetes Team für WEG-Darlehen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.  

Gerne stellt die Hausbank München eG auch Musterbeschlüsse zur Verfügung und unterstützt bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die Unterlagen können sodann digital an die Hausbank München eG weitergereicht werden. Der Darlehnsvertrag wird ebenfalls digital seitens der beauftragten Hausverwaltung unterschrieben.

Großer Vorteil bei dieser Kreditform ist, dass es sich um einen Blankokredit ohne Grundschuldsicherung und ohne Schufa-Anfrage handelt. Somit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft schnell beschluss- und handlungsfähig.

KfW- und BAFA-Fördermittel nutzen

WEG-Darlehen lassen sich wie andere Kreditformen mit Finanzierungen und Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren. Hier fungieren Banken wie die Hausbank München eG, bei denen das WEG-Darlehen beantragt wird, als sogenannte durchleitende Institute. Sie leiten den Kreditantrag an die KfW und – bei dessen Bewilligung – die Darlehensmittel an die WEG weiter. Darüber hinaus sollten WEGs die Programme zur Förderung von Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen.

Quelle: Hausbank München AG

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