WEG

Alarmierend niedrige Sanierungsquote

Die Quote für energetische Sanierungen im Gebäudebestand ist in 2024 noch einmal gesunken. Der BVI weist auf die dramatische Situation in Wohnungseigentümergemeinschaften hin. Es herrsche große Verunsicherung darüber, ob und in welchem Umfang Fördergelder in der Zukunft fließen werden.

Symbolbild: Adobestock/ Andrii Yalanskyi
Symbolbild: Adobestock/ Andrii Yalanskyi

Deutschland verfehle seine Klimaziele im Gebäudesektor

Besonders dramatisch sei die Situation bei den rund zehn Millionen Eigentumswohnungen, wo die Sanierungsquote noch niedriger ausfällt als im restlichen Gebäudebestand, teilt der Bundesfachverband der Immobilienverwalter BVI e.V. besorgt mit.

Die Quote für energetische Sanierungen im Gebäudebestand fällt zum Jahresende auf 0,69 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Hochrechnung.* 2023 lag sie bei 0,7 Prozent. Thomas Meier, Präsident des BVI, erklärt dazu:

"Dass viele Wohnungseigentümer dringend notwendige Sanierungen auf die lange Bank schieben, ist kein Zufall: Bei einem Großteil reicht die Instandhaltungsrücklage bei Weitem nicht aus, um die hohen Kosten zu tragen, die Modernisierungen in Mehrparteienhäusern in der Regel nach sich ziehen. Überdies herrscht große Verunsicherung, ob und in welchem Umfang Fördergelder fließen.

Die Politik hat den Eigentümern den Boden unter den Füßen weggezogen, indem sie von jetzt auf gleich die Fördergelder für die Energieberatung gekappt hat und zudem plant, die Mittel im Klima- und Transformationsfonds für energieeffiziente Sanierungen weiter zu kürzen. Für 2025 sind 2,4 Milliarden Euro weniger als 2024 vorgesehen – das ist, als würde man den Marathon zur Klimaneutralität starten und den Läufern unterwegs ihre Schuhe wegnehmen.

Um die CO₂-Einsparungen im Gebäudesektor zu erreichen, muss der Gesetzgeber endlich den Fuß von der Bremse nehmen und praktikable gesetzliche Grundlagen schaffen. So wurden bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes Anfang des Jahres die komplexen Abstimmungsprozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht hinreichend berücksichtigt: Weil sie die im Wohnungseigentumsgesetz vorgeschriebenen Fristen zur Beschlussfassung einhalten müssen, können etliche Gemeinschaften die Fördermittel des Staates nicht ohne Weiteres einsetzen.

Der BVI erneuert deshalb seine Forderung nach einem zielgerichteten Förderprogramm, ...

...das die Kostenlast und die komplexe Beschlussfassung in Eigentümergemeinschaften berücksichtigt. Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter brauchen endlich mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit. Sonst wird sich der Sanierungsstillstand im Gebäudesektor fortsetzen – und das wäre ein fatales Signal. Nicht nur für die Immobilienwirtschaft, sondern vor allem für den Klimaschutz.“

* Quelle: Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands Energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (BuVEG).

Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
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