WEGs in der Sanierungs-Sackgasse

BVI-Präsident Meier fordert erneute Reform des Heizungsgesetzes

Auf dem Verwaltertag in Münster hat BVI-Präsident Thomas Meier von der zukünftigen Bundesregierung eine „praxisnahe“ Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefordert. Andernfalls würden Millionen Eigentumswohnungen unsaniert bleiben.

BVI-Präsident Thomas Meier: „Wenn WEGs endlich Sanierungsbeschlüsse gefasst haben, sind die Fördertöpfe leer“. Foto: BVI
BVI-Präsident Thomas Meier: „Wenn WEGs endlich Sanierungsbeschlüsse gefasst haben, sind die Fördertöpfe leer“. Foto: BVI

„Was die Politik mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele nicht vergessen darf, sind die rund 9,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland“, sagte Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e.V. Beim Jahresauftakt in Münster am 23. und 24. Januar bekräftigte der BVI mit seinen über 800 Mitgliedsunternehmen seine Forderung nach einer praxisnahen Überarbeitung des GEG: „An Mieter, Eigenheimbesitzer und große Wohnungsunternehmen hat der Gesetzgeber gedacht – nicht aber an die Millionen Eigentumswohnungen, die mehr als 25 Prozent des deutschen Wohnungsbestands ausmachen“, betonte BVI-Präsident Meier. Deshalb sei die Gesetzgebung zur energetischen Sanierung samt Fördermöglichkeiten in diesem Bereich in der Praxis kaum umsetzbar.

Während Eigenheimbesitzer Fördermittel schnell abrufen könnten, benötige eine WEG durch gesetzlich vorgeschriebene Beschlussketten oft über ein Jahr, um eine Sanierung zu beschließen und Anträge stellen zu können – bis dahin seien die Fördertöpfe leer oder Fristen verstrichen, wie Beispiele aus Nordrhein-Westfalen oder Sachsen zeigten, erklärte Thomas Meier, der seit mehr als 20 Jahren BVI-Präsident ist.

Förderprogramme müssten langfristig Bestand haben und einfacher zugänglich sein, fordert der BVI. Eine Mitgliederbefragung habe ergeben, dass beim GEG vor allem die Bürokratie die größte Herausforderung für Verwalter sei. In der Branche wünsche man sich eine effizientere Kommunikation mit den Behörden, eine Vereinheitlichung der zerklüfteten Förderlandschaft und schnellere Prozesse.

Verbraucherschützer sehen das Problem ähnlich wie der BVI

Auch der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stellt zu den Fristen fest: „Bevor WEGs Förderanträge stellen können, müssen hausintern mehrere Abstimmungen erfolgen, Informationen und Kostenvoranschläge eingeholt und Planungsschritte durchgeführt werden.“ Dieses systemimmanent langsame Vorgehen habe zur Folge, dass die Fördertöpfe dann meistens schon ausgeschöpft waren, so die Erfahrung des WiE.

Mit den Daten einer Mitgliederbefragung im Jahr 2022 (also vor Inkrafttreten des aktuellen GEG Anfang 2024), an der 2.700 Wohnungseigentümer teilnahmen, illustriert WiE die geringe Sanierungsrate von Wohnungseigentümergemeinschaften. Nur 1,57 Prozent aller Anträge für eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) für 2021 bis Juli 2022 wurden von WEGs gestellt, und nur 0,9 Prozent aller Zusagen für eine Sanierungsförderung der KfW gingen im Jahr 2022 an Eigentümergemeinschaften.  

Zusätzliche Arbeit durch Bestandsaufnahme bestehender Heizungen

BVI-Präsident Thomas Meier kritisiert die Belastung durch zusätzliche Bürokratie. Das Gebäudeenergiegesetz hatte Hausverwaltungen verpflichtet, binnen zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes – bis zum 31. Dezember 2024 – Informationen über die Heizungsanlagen im Gebäude beim Bezirksschornsteinfeger sowie (im Falle von Etagenheizungen) bei den Wohnungseigentümern anfordern. Auf diesen Wegen muss ein Verwalter Informationen über die Art der Anlagen, das Datum ihrer Inbetriebnahme und Angaben über ihre Funktionstüchtigkeit einholen. Die Verwaltung hatte die Ergebnisse der Eigentümerbefragung innerhalb von drei Monaten in einem Bericht zusammenzufassen und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.

Zu lange Fristen für Investitionsentscheidungen

Für den Austausch von Etagenheizungen in WEG-Objekte sieht das GEG lange Übergangsfristen vor. Ab dem Zeitpunkt, da eine Etagenheizung altersbedingt ausfällt oder aufgrund eines Schadens ausgetauscht werden muss, haben Eigentümer fünf Jahre Zeit für die Entscheidung, ob sie in Zukunft bei der dezentralen Wärmeversorgung bleiben wollen oder den Einbau einer Zentralheizung bevorzugen. Beide technischen Varianten müssen die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe erfüllen. Sofern die Gemeinschaft sich für den Einbau einer Zentralheizung entscheidet, hat sie insgesamt 13 Jahre Zeit für die Umsetzung dieser Maßnahme.

BVI-Präsident fordert GEG-Reform mit Augenmaß

Aus Sicht des BVI ist eine abermalige Reform des GEG unumgänglich; sie müsse jedoch mit Augenmaß erfolgen. „Wir brauchen endlich einen praktikablen Rahmen für die Sanierung des Wohnungsbestands. Ohne realistische Vorgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften bleibt die Energiewende im Gebäudesektor Stückwerk“, konstatiert Thomas Meier.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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