KNN-Förderung jetzt attraktiver

Rückwirkend höhere Baukostenobergrenze und flexiblere Wohnflächengrenzen

Fördergelder, die wegen zu restriktiven Förderkriterien verfallen, setzen falsche Zeichen und verprellen Bauherren. Die Lockerungen der Förderbedingungen beim Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) gelten nun nach Kritik aus der Bau- und Immobilienwirtschaft.

18 Prozent höhere förderfähige Baukosten im Programm "Klimafreundlicher Neubau" gelten rückwirkend und sind attraktiv für Projektentwicklungen durch die Laufzeit bis 2029. Bild: Thorben Wengert
18 Prozent höhere förderfähige Baukosten im Programm "Klimafreundlicher Neubau" gelten rückwirkend und sind attraktiv für Projektentwicklungen durch die Laufzeit bis 2029. Bild: Thorben Wengert

Wie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. berichtet, wurde bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wegen fehlender Attraktivität nachgebessert:
Das Bundesbauministerium verbessert die Konditionen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment". Baukostenobergrenzen steigen um 18 Prozent, Wohnküchen gelten nun als Individualräume. Das erleichtert die Nutzung des Programms erheblich – auch rückwirkend.

Die Förderbedingungen für das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) wurden verbessert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat zentrale Punkte angepasst, um mehr Investitionen in klimafreundliche und bezahlbare Neubauprojekte zu ermöglichen. Die Änderungen gelten rückwirkend und schaffen mehr Planungssicherheit für Bauherren – ein wichtiges Signal für die Projektentwicklung in angespannten Märkten.

Konkret dürfen die förderfähigen Baukosten künftig rund 18 Prozent höher liegen als bisher. Grundlage ist ein neu berechneter Baukostenkennwert, der sich aus Regionalfaktoren und einem Kostenindex zusammensetzt. Ein vom Ministerium bereitgestelltes Tool soll die Berechnung für Antragsteller erleichtern. Darüber hinaus wird die Flächenberechnung angepasst: Wohnküchen gelten künftig als Individualräume, was die zulässige Wohnfläche pro Wohneinheit erhöht. Das verbessert die Förderfähigkeit insbesondere für kompakte Familienwohnungen – ein Segment, das bisher oft an formalen Grenzen scheiterte.

Die Reformen sind eine direkte Reaktion auf die anhaltende Kritik aus der Bau- und Immobilienwirtschaft: Zu strenge Vorgaben hatten die praktische Anwendbarkeit des Programms stark eingeschränkt. Tatsächlich zeigte sich im ersten Förderjahr ein begrenzter Erfolg: Bis Jahresende 2024 wurden nur 676 Wohneinheiten mit einem Gesamtfördervolumen von 68 Millionen Euro genehmigt. Dabei ist das Potenzial groß. Das Programm ermöglicht zinsvergünstigte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit – bei Einhaltung von CO₂-Emissionswerten über den Lebenszyklus des Gebäudes. Vorgesehen ist eine Programmlaufzeit bis mindestens 2029 mit einem jährlichen Budget von 650 Millionen Euro.

Quelle: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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