Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern, Wohnungsbaugenossenschaften und auch Privatpersonen.
Förderfähige Wohngebäude sollten diese Standards erfüllen:
- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
Die Einhaltung der geforderten Standards muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind unter www.kfw.de/296 abrufbar.
Kunden beantragen die Förderdarlehen für den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis max. 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.
Die KfW setzt "KNN" im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Die zum Produktstart gültigen Konditionen veröffentlicht die KfW am 1. Oktober auf ihrer Website. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31.Dezember 2025.
Quelle: KfW