Immobilienüberlassung aus einer Zwangsversteigerung
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24. Oktober 2012, 21:11 Uhr
Die Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten begründet kein Mietverhältnis.
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