Rechtsmangel erst bei rechtskräftigem Verbot

Gericht: BGH
Urteil vom: 20.11.2013
Aktenzeichen: XII ZR 77/12

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Die bloße Ankündigung der Ablehnung eines Antrags auf Nutzungsänderung im Rahmen einer Anhörung nach § 28 VwVfG rechtfertigt nicht die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.

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