12 Monate

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Nach § 20 NMV ist vom Vermieter eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ablauf der Verbrauchsperiode einzuhalten. Diese Regelung gilt in entsprechender Anwendung auch für preisfreien Wohnraum.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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