Änderung der Nebenkostenvereinbarung nicht einfach nebenbei
Aus dem Tatbestand
Eine Eigentümerin ging dazu über, die Nebenkosten nicht mehr abzurechnen, sondern die bisherigen Vorauszahlungen als Pauschale zu behandeln. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens führte sie an, dass sei während eines Gesprächs im Treppenhaus mit dem Mieter so vereinbart worden. Dessen Ehefrau und Mitmieterin sei zwar nicht dabei gewesen, habe sich aber in der Folgezeit nicht ausdrücklich gegen diese Umstellung gewendet.
Aus den Entscheidungsgründen
Das höchste deutsche Gericht kam zu dem Ergebnis, man könne das Verhalten der Mitmieterin nicht als stillschweigende Zustimmung werten. Deswegen sei die geltend gemachte Umstellung der Nebenkostenabrechnung hinfällig. Um einen solchen Schritt juristisch korrekt zu begründen, bedürfe es der Einwilligung aller Mieter.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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Gericht: BGH
Aktenzeichen: VIII ZR 326/14
Urteil vom: 16.03.2016
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