20. November 2009, 13:30 Uhr
Wird über der Terrasse eines Mieters in der ersten Etage ein Balkon gebaut, der unschön aussieht und die bisherige Ruhe auf der Terrasse und im mitgemieteten Garten nicht mehr gewährleistet, kann der Parterrebewohner die Miete mindern.
Redaktion (allg.)
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