Baustelle sichern
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26. November 2009, 11:06 Uhr
Wer in der Nähe des Mietshauses eine Baustelle errichtet, muß damit rechnen, daß sich Kinder unbefugt in den Gefahrenbereich begeben. Passiert hier ein Unfall und sind keine Sicherungsmaßnahmen getroffen, dann ist Schadenersatz zu leisten.
Redaktion (allg.)
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