03. November 2009, 15:44 Uhr
Ein Hausbesitzer, der sich durch die Blendwirkung der Dachziegel seines Nachbarn gestört fühlt, kann keine Abhilfe verlangen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist und das Sonnenlicht von den Tonziegeln nur diffus reflektiert wird.
Redaktion (allg.)
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Artikel Blendende Dachziegel
27.10.2025
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