19. November 2009, 13:45 Uhr
Nicht jede Mietminderung ist gerechtfertigt. Das musste eine Klägerin erfahren, die gegen ihre fristlose Kündigung geklagt hatte. Grund für den Unmut des Vermieters waren ausstehende Mieten. Die Frau hatte nicht mehr gezahlt, weil sie der Meinung war, dass Dämmplatten ihrer Heizung Krebs erregende Stoffe freisetzen. Dies hatte jedoch ein Sachverständiger bereits widerlegt. Deshalb entschied das Gericht, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig gewesen sei.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Dämmplatten kein Mangel









