Vorspiegelung falscher Tatsachen

Selbstauskunft: Mieter machten falsche Angaben

Wer eine Wohnung mieten möchte, der sollte tunlichst keine falschen Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen.

1167
Bild: mrmohock/stock.adobe.com
Bild: mrmohock/stock.adobe.com

Schlimmstenfalls droht eine fristlose Kündigung. In einem Verfahren in Hessen konnte sie nur wegen ganz besonderer Umstände vermieden werden. Ein Paar gab in seiner Selbstauskunft an, monatlich 3.900 Euro netto aus einem Beamtenverhältnis und 2.200 Euro netto aus einem Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft zu erzielen. Ersteres entsprach den Tatsachen. Letzteres war nicht korrekt, denn diese Tätigkeit wurde zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr ausgeübt.

Der Vermieter kündigte dem Paar fristlos, als dies herauskam. Seine Begründung: Hätte er das gewusst, dann wäre er den Vertrag erst gar nicht eingegangen.

Das Amtsgericht Gießen ließ keinen Zweifel daran, dass die Vorspiegelung falscher Tatsachen als „erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten“ zu bewerten sei. Bei einer Interessensabwägung müsse man allerdings feststellen, dass die 3.900 Euro aus dem Beamtenverhältnis mehr als ausreichten, um die monatliche Bruttomiete von 1.500 Euro zu bezahlen. Die Bonität der Mieter sei also nie in Frage gestanden. Sie durften bleiben.

AG Gießen, Urteil vom 23.03.2022, Az.: 42 C 273/21

Zum Weiterlesen: IVV-Dossier "Wohnungsübergabe  plus Checkliste" - sichern Sie sich dieses Dossier kostenfrei, indem Sie unseren informativen Redaktionsnewsletter bestellen. Er hält frische Branchennews für Ihre Verwalterpraxis. Dieser kostenlose Service erreicht Sie wöchentlich per E-Mail, Sie müssen nichts bezahlen und können ihn jederzeit abbestellen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen256.84 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Selbstauskunft: Mieter machten falsche Angaben
Seite 48
1.8.2023
Die Abweichung der (vermeintlich) vereinbarten von der tatsächlichen Fläche bei Mietobjekten ist ein stets wiederkehrender Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Die Konstellationen, unter denen...
22.10.2024
Ohne bessere Förderung geht wenig
Der Druck auf Wohnungsunternehmen, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral zu machen, ist groß. Eine Klimastrategie zu erarbeiten, genügt jedoch nicht. Es ist auch eine solide Finanzierung nötig.Aber genau...
25.2.2025
Geben und nehmen – Projekt „anders WOHNEN“ in Nürnberg
Allein im Alter? Kinder allein großziehen? – Wie wäre es denn, wenn man sich zusammentut? Genau das hat ein genossenschaftliches Wohnprojekt in Nürnberg gemacht. Die Weichen dafür wurden vor über 17...
2.10.2024
Ergebnisse des VDIV-Branchenbarometers 2024
Die Aufgaben für Immobilienverwaltungen haben sich vervielfacht, die Erwartungen der Kunden steigen stetig und die Personalsituation spitzt sich weiter zu. Trotz einer guten Marktlage, in der sich...
3.5.2024
Projektbeispiele: Wärmepumpen im Gebäudebestand
Auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Gebäudebetriebs setzen Wohnungsunternehmen – unter erheblichem Sanierungsaufwand – Wärmepumpen in älteren Mehrfamilienhäusern ein. Zwei Unternehmen berichten von...
26.11.2025
Steuerermäßigung
Wer an seiner Wohnimmobilie eine energetische Maßnahme durchgeführt hat, der darf sich in vielen Fällen über eine Steuerermäßigung durch den Staat freuen. Doch wann hat eine solche Maßnahme eigentlich...