Steuerermäßigung

Abrechnung einer energetischen Maßnahme

Wer an seiner Wohnimmobilie eine energetische Maßnahme durchgeführt hat, der darf sich in vielen Fällen über eine Steuerermäßigung durch den Staat freuen. Doch wann hat eine solche Maßnahme eigentlich als abgeschlossen zu gelten?

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Der Bundesfinanzhof hat dies in einem Urteil geklärt.

Der Fall: Immobilieneigentümer hatten einen modernen Gasbrennwertheizkessel in ihr Haus einbauen lassen, der weit bessere energetische Werte aufwies als die alte Ausstattung. Lieferung und Montage kosteten 8.000 Euro, welche die Kunden in monatlichen Raten à 200 Euro beglichen. Im ersten Jahr nach dem Einbau waren auf diese Weise 2.000 Euro bezahlt worden, die dann in der Steuererklärung geltend gemacht wurden. Der Fiskus spielte da nicht mit. Er wollte die Steuerermäßigung erst dann wirksam werden lassen, wenn die letzte Rate bezahlt worden sei.

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Abrechnung einer energetischen Maßnahme
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