Der Bundesfinanzhof hat dies in einem Urteil geklärt.
Der Fall: Immobilieneigentümer hatten einen modernen Gasbrennwertheizkessel in ihr Haus einbauen lassen, der weit bessere energetische Werte aufwies als die alte Ausstattung. Lieferung und Montage kosteten 8.000 Euro, welche die Kunden in monatlichen Raten à 200 Euro beglichen. Im ersten Jahr nach dem Einbau waren auf diese Weise 2.000 Euro bezahlt worden, die dann in der Steuererklärung geltend gemacht wurden. Der Fiskus spielte da nicht mit. Er wollte die Steuerermäßigung erst dann wirksam werden lassen, wenn die letzte Rate bezahlt worden sei.
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