Der Bundesfinanzhof stellt in einem aktuellen Urteil klar, dass aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung das Finanzamt davon ausgehen kann, dass ein Firmenwagen, der seiner Art nach typischerweise zum privaten Gebrauch geeignet ist und für Privatfahrten zur Verfügung steht, regelmäßig auch privat genutzt wird. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis kann durch den Steuerpflichtigen nur mittels eines begründeten Arguments erschüttert werden. (BFH Urt. v. 16.1.2025 – III R 34/22).
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Thomas Schneider

Marc W. Theuerkauf

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