01. Juli 2025, 13:10 Uhr
Der Bundesfinanzhof stellt in einem aktuellen Urteil klar, dass aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung das Finanzamt davon ausgehen kann, dass ein Firmenwagen, der seiner Art nach typischerweise zum privaten Gebrauch geeignet ist und für Privatfahrten zur Verfügung steht, regelmäßig auch privat genutzt wird. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis kann durch den Steuerpflichtigen nur mittels eines begründeten Arguments erschüttert werden. (BFH Urt. v. 16.1.2025 – III R 34/22).
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Thomas Schneider
Diplom-Kaufmann Revisor und Compliance-Officer
Marc W. Theuerkauf
Internal Audit Services
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Artikel Fallstricke der Firmenwagennutzung
Seite 42 bis 43
4.3.2025
Antworten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben










