Eigentum verpflichtet dazu, dem Allgemeinwohl zu dienen. So steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Die Überregulierung des Mietrechts habe jedoch die Grenze zur Gefährdung des Privateigentums an Immobilien überschritten. Das hat sich der GdW durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt vor einer Überregulierung im Mietrecht, die zunehmend die wirtschaftliche Tragfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen bedrohe. Ein Rechtsgutachten unter der Federführung des Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis zeige deutlich auf: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums seien überschritten, wenn regulatorische Maßnahmen die Privatnützigkeit des Eigentums gefährden.
„Eigentum muss rentabel bleiben“
„Eigentum muss rentabel bleiben. Das ist der Inbegriff der Privatnützigkeit. Die verfassungsrechtlichen Grenzen werden aber dort überschritten, wo Regelungen in ihrer Gesamtheit nicht mehr zumutbar sind und das Eigentum übermäßig belasten“, sagt Prof. Ulrich Battis.
Das im Auftrag des GdW erstellte Gutachten „Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regulierung von Wohnimmobilien“ kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der derzeitigen Miethöhenregulierung sowie den steigenden Anforderungen an die energetische Sanierung beigleichzeitig steigenden Baukosten ein wirtschaftliches Handeln nicht gesichert sei. Schon jetzt würden aufgrund des wirtschaftlichen Drucks Instandhaltungsmaßnahmen verschoben und Investitionen auf das Notwendigste beschränkt oder ganz eingestellt, da zahlreiche Kostentreiber ein fester Block seien und die mietrechtlichen Beschränkungen nicht erlaubten, kostendeckend oder wirtschaftlich zu arbeiten.
Besonders kritisch seien die Kappungsgrenzen bei Modernisierungen, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2018 eingeführt wurden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent und die zusätzliche Kappung bei geringen Mieten verhindere eine wirtschaftliche Refinanzierung dringend notwendiger Investitionen.
„Die Zwei-Euro-Grenze bei der Modernisierung hat sich angesichts massiv gestiegener Baukosten real auf rund 1,45 Euro reduziert. Eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung ist unter diesen Voraussetzungen kaum mehr darstellbar“, betont GdW-Präsident Axel Gedaschko.
„Gesetzgeber muss einen gerechten Ausgleich schaffen“
Das Gutachten verdeutliche, dass sich die klimagerechte Transformation des Gebäudesektors in einem Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsgrundrecht, Sozialpflichtigkeit des Eigentums und Klimaschutz vollzieht. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, einen gerechten Ausgleich dieser Rechtspositionen herzustellen.
Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU appelliert der GdW an die politischen Parteien, von weiteren Verschärfungen im Mietrecht abzusehen. Bereits heute führen die bestehenden Regelungen zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte. Die Zahl der Baugenehmigungen war 2024 auf den niedrigsten Stand seit 2010. (Red.)
Redaktion (allg.)

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