12. Januar 2010, 16:44 Uhr
Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter Ersatz im gleichen Haus oder in derselben Wohnlage anbieten. Tut er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Eigenbedarf
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts
8.11.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme









