13. Januar 2010, 15:06 Uhr
Leben die Vermieter eines Eigenheimes seit Jahren als Rentner in Spanien und teilen sie ihren Mietern bei Vertragsabschluss mit, dass sie nicht nach Deutschland zurückkehren werden, so ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in die Heimat zurückkehren. Die Mieter hätten auf diese Möglichkeit hingewiesen werden müssen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Eigenbedarf unwirksam
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Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts








