Eigenmächtiger Auszug
1167
27. Oktober 2009, 13:10 Uhr
Wer aus seiner Mietwohnung ohne Absprache mit dem Wohnungsbesitzer einfach auszieht, muss die Miete bis zum ursprünglich festgelegten Ablauf des Mietvertrages weiterzahlen. Wie das Gericht entschieden hat, gilt das auch dann, wenn nach dem eigenmächtigen Auszug der Vermieter längst wieder einen Nachmieter gefunden hat. Allerdings ist in diesem Fall für den Mieter nur doch die Differenz zwischen der eigenen Miete und der des Nachmieters fällig. Wer mir nichts dir nichts auszieht und den Mietvertrag damit einseitig bricht, kann sich auch nicht darauf berufen, die Wohnung ja wegen der inzwischen erfolgten Weitervermietung selbst nicht mehr nutzen zu können.
Redaktion (allg.)
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Artikel Eigenmächtiger Auszug
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