Einbruchschaden
1167
26. November 2009, 11:08 Uhr
Beschädigen Einbrecher die Terrassentür einer Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur unabhängig davon verpflichtet, ob der Mieter aus einer Hausratversicherung einen Betrag für die Reparaturaufwendungen erhalten hat oder nicht.
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Artikel Einbruchschaden
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