Einbruchschaden

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Beschädigen Einbrecher die Terrassentür einer Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur unabhängig davon verpflichtet, ob der Mieter aus einer Hausratversicherung einen Betrag für die Reparaturaufwendungen erhalten hat oder nicht.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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