Einzelabrechnung nicht notwendig

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Einzelabrechnungen oder Rechnungsdaten der Ver- und Entsorgungsunternehmen müssen bei nicht preisgebundenem Wohnraum nicht in der Betriebskostenabrechnung angegeben werden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Einzelabrechnung nicht notwendig
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:
Die Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften landen nicht selten vor Gericht. Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs stellt nun klar, dass Wohnungseigentümer auch nur einen Teil...
4.6.2024
Baustoff-Recycling
10.7.2024
NHW Jahresbilanz 2023
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt zieht Bilanz: 2023 war mit einem Investitionsvolumen von rund 153 Millionen Euro ihr erfolgreichstes Jahr für den Neubau seit über zehn Jahren...
26.7.2024
Bauteil- und Restebörsen: Nachhaltiger Bauen
Riesige Bau-Abfallmengen einerseits, Materialengpässe andererseits, aber auch ein anderes Konsumverhalten geben der Wiederverwendung von Materialresten oder gebrauchten Bauteilen einen neuen Schub...