18. November 2009, 11:29 Uhr
Einzelabrechnungen oder Rechnungsdaten der Ver- und Entsorgungsunternehmen müssen bei nicht preisgebundenem Wohnraum nicht in der Betriebskostenabrechnung angegeben werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Einzelabrechnung nicht notwendig
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BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:
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NHW Jahresbilanz 2023










