Eltern müssen Kleinkind nicht ständig überwachen
Aus dem Tatbestand
Ein Kind, das mit seinen Eltern bei Bekannten zu Besuch war, bewältigte den Toilettenbesuch eigentlich schon selbstständig. Allerdings führte der Gebrauch von zu viel Toilettenpapier zu einer Verstopfung des Abflusses und eine gleichzeitige Verhakung des Spülknopfes zu einem fortwährenden Wasseraustritt. Der Schaden war enorm – vor allem für die darunter liegende Wohnung.
Die Wohngebäudeversicherung forderte 15.000 Euro von der Mutter des Kindes bzw. deren Haftpflichtversicherung. Die Begründung: Hier liege eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vor.
Aus den Entscheidungsgründen
Eine derartige Pflichtverletzung konnten die Richter nicht erkennen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht ständig unter Beobachtung stehen, stellten sie fest. Es genüge, wenn sich eine Aufsichtsperson in Hörweite aufhalte. Ein eigenständiger Toilettengang sei in diesem Alter nichts Ungewöhnliches, schließlich gehe es ja auch darum, eine vernünftige Entwicklung des Kindes zur Selbständigkeit zu fördern.
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern
Gericht: OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: 4 U 15/18
Urteil vom: 26.04.2018
Redaktion (allg.)
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