16. November 2009, 13:17 Uhr
Vermieten Eltern ein Haus an ihr Kind, können sie die Kosten für die Immobilie voll vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen, selbst wenn nur etwas mehr als die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlt wird. Das gilt jedoch nicht, wenn das Kind Geld von den Eltern geschenkt bekommt, um davon die Miete zu zahlen. Hier wird Gestaltungsmissbrauch angenommen.
Redaktion (allg.)
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