Entschädigung dem Fiskus melden

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Bild: Hans12/stock.adobe.com
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Bekommt ein Eigentümer von einem Bauträger Geld für die Nutzung seines Grundstücks, muss er dies dem Fiskus angeben. In dem Fall nutzte eine Baufirma das Grundstück, weil sie auf den Nachbargrundstück gebaut hatte. Der Eigentümer erhielt eine Entschädigung. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Miete.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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