30. November 2009, 12:08 Uhr
Sind in einem Expose einer Wohnung zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer Türen eingezeichnet, die es in der Wohnung aber nicht gibt, so kann der Mieter - fällt ihm das bei der Besichtigung nicht auf - später nicht verlangen, dass der Vermieter die Türen nachträglich einbaut. Das gilt besonders dann, wenn er den Vertrag bereits unterschrieben und sich darin mit dem Zustand der Wohnung einverstanden erklärt hat.
Redaktion (allg.)
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